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Samstag, den 03. Aug. 2019

Fakten verheimlicht: Einreden und Marke weg  

.   Im US-Prozess ist die mangelnde Mitwirkung der Be­tei­lig­ten am Aus­for­schungs­be­weis­ver­fah­ren Discovery mit dem Risiko saf­ti­ger Stra­fen ver­bun­den. Im Streit um Marken Beach Mart Inc. v. L&L Wings Inc. be­stä­tig­te die Re­vi­si­on das Abschneiden aller Einreden, Schadensersatz und das Ver­bot, Rech­te aus ihrer Mar­ke zu behaupten, gegen die Par­tei, die ver­heim­licht hat­te, dass sie ihre Mar­ke im We­ge der Lizenznahme erworben hatte.

Markensymbol R im Kreis
Ob sich dieser Umstand auf die Rechtsinhaberschaft aus­wirk­te, war für die Sank­ti­o­nen­fin­dung unerheblich. Der Ver­stoß ge­gen die Of­fen­le­gungs­pflicht er­schwer­te und ver­zö­ger­te den Pro­zess. Die Stra­fe be­rücksichtigt auch das Ziel, der Partei vor­beu­gend ein­zu­schär­fen, in Zu­kunft kei­ne Mit­wir­kungs­pflich­ten zu ig­no­rie­ren. Das Bundesberufungs­ge­richt des vier­ten Be­zirks der USA in Rich­mond ver­kün­de­te sei­ne le­sens­wer­te Re­vi­sions­entscheidung am 1. August 2019.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.