Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta musste zum ersten Mal die Erstreckung des Contributory Liability-Grundsatzes auf das Mietverhältnis beurteilen. Obwohl das Markengesetz, Lanham Act, nur die direkte Verletzung anspricht und das Beihilfe-Prinzip aus der Rechtssprechung zur unerlaubten Handlung auf das Markenrecht übertragen wurde, erklärte die Revision das Prinzip für anwendbar.
Außerdem klärte es am 7. August 2019 die Anforderungen an die vom Hersteller mitzuteilende Notice, die beim Beihelfer ein haftungsentfachendes Wissenmüssen auslöst: Während bei eBay in einem Präzedenzfall die konkrete Aufklärung über bestimmte Verletzer und Waren erforderlich war, reicht bei einem überschaubaren Mall eine Mitteilung, die den Mall-Eigner in die Lage versetzt, bei einem Rundgang auffällige Preisabweichungen zu entdecken und potentielle Verletzer zur Abhilfe aufzufordern.