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Donnerstag, den 10. Okt. 2019

Trump-Doppelbesteuerungsgesetz verfassungstreu  

.   Einen tiefen Einblick in die Geschichte der Einkommen- und Lohn­be­steue­rung in den USA vermittelt das erstinstanzliche Urteil im Fall Sta­te of New York v. Mnu­chin. Die klagenden Einzelstaaten wenden sich ge­gen Trumps Ge­set­zes­än­de­rung, die eine Dop­pel­be­steuerung von Einkünften auf Bun­des- und Ein­zel­staa­ten­ebe­ne er­laubt. Sie befürchten unter anderem die Ab­wan­de­rung von Steu­er­zah­lern in Ein­zel­staa­ten, die diese Einkünfte nicht be­steu­ern.

Der konkrete Anlass ist die Änderung, dass an Einzelstaaten gezahlte Steu­ern nicht vom bun­des­recht­lich ver­steu­er­baren Einkommen vollständig ab­ge­zo­gen wer­den dür­fen. Ursprünglich gestattete die Verfassung dem Bund ledig­lich die Er­he­bung von Son­der­steu­ern auf bestimmte Produkte und Zöllen. Erst ab dem Bürger­krieg gab es Be­stre­bun­gen, neben der Lohn- und Einkommen­be­steue­rung der Staa­ten auch eine sol­che Besteuerung durch den Bund einzuführen.

Richter Paul Oetken schildert in seiner Urteilsbegründung des Bundesgerichts für den süd­li­chen Be­zirk in New York vom 30. September 2019 diese Entwick­lun­gen, die in eine Ver­fas­sungs­än­de­rung einmündeten, vor seiner Erörterung der Änderungen des Internal Revenue Code durch Trump, die nun Milliardären eine niedrige Besteuerung zusichern als dem einfachen Mann. Die Staaten ver­loren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.