Flughafendurchsuchung elektronischer Geräte
CK • Washington. Nachdem am 16. August 2019 ein Westküstengericht die verdachtslose Durchsuchung elektronischer Geräte durch Grenzbeamte als verfassungswidrig bezeichnete, siehe Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut, wies am 12. November 2019 das Bundesgericht für Massachusetts den Einwand des Heimatschutzministeriums zurück, die Verfassung gestatte ihm die einfache und intensive Durchsuchung der Geräte am Flughafen. Mehrere Fluggäste verklagten das Ministerium.
Eine Klägerin verbat sich aus religiösen Gründen die Prüfung ihrer Fotos, die sie ohne Kopftuch zeigten, auf ihrem Telefon. Ein weiterer Kläger rügte die Einsicht in Programmcode, den er als Softwareentwickler produzierte, sowie deren Übertragung auf Medien des Grenzschutzes zur weiteren Prüfung, und verlangte die Herausgabe. In einem anderen Fall nahmen Beamten Einblick in vom Anwaltsgeheimnis geschützte elektronische Dokumente.
Der United States District Court sah die Rechte der Fluggäste als verletzt an. Der vierte Verfassungszusatz schützt den Bürger vor verdachtslosen Durchsuchungen. Das gilt auch an Grenzen, obwohl dort eine Abwägung zugunsten der Staatsgewalt zulässig ist. Internationale Flughäfen stehen den Grenzübergängen gleich. Die anlasslose Durchsuchung ist auch dort nicht vereinbar mit der Verfassung, bestimmte das Gericht mit einer 48-seitigen Begründung und Präzedenzfallwirkung für seinen Bezirk im Fall Alasaad v. Nielsen.
Eine Klägerin verbat sich aus religiösen Gründen die Prüfung ihrer Fotos, die sie ohne Kopftuch zeigten, auf ihrem Telefon. Ein weiterer Kläger rügte die Einsicht in Programmcode, den er als Softwareentwickler produzierte, sowie deren Übertragung auf Medien des Grenzschutzes zur weiteren Prüfung, und verlangte die Herausgabe. In einem anderen Fall nahmen Beamten Einblick in vom Anwaltsgeheimnis geschützte elektronische Dokumente.
Der United States District Court sah die Rechte der Fluggäste als verletzt an. Der vierte Verfassungszusatz schützt den Bürger vor verdachtslosen Durchsuchungen. Das gilt auch an Grenzen, obwohl dort eine Abwägung zugunsten der Staatsgewalt zulässig ist. Internationale Flughäfen stehen den Grenzübergängen gleich. Die anlasslose Durchsuchung ist auch dort nicht vereinbar mit der Verfassung, bestimmte das Gericht mit einer 48-seitigen Begründung und Präzedenzfallwirkung für seinen Bezirk im Fall Alasaad v. Nielsen.