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Dienstag, den 12. Nov. 2019

Flughafendurchsuchung elektronischer Geräte

 
.   Nachdem am 16. August 2019 ein Westküstengericht die verdachtslose Durch­su­chung elek­tronischer Geräte durch Grenzbeamte als ver­fas­sungs­wid­rig bezeichnete, siehe Grenzkontrolle auf digitales Schmug­gel­gut, wies am 12. No­vem­ber 2019 das Bundesgericht für Mas­sa­chu­setts den Ein­wand des Hei­mat­schutz­mi­ni­ste­ri­ums zu­rück, die Ver­fas­sung ge­stat­te ihm die ein­fa­che und in­ten­si­ve Durch­suchung der Geräte am Flughafen. Mehrere Fluggäste ver­klag­ten das Mi­ni­ste­rium.

Eine Klägerin verbat sich aus religiösen Gründen die Prüfung ihrer Fotos, die sie ohne Kopftuch zeigten, auf ihrem Te­le­fon. Ein weiterer Klä­ger rüg­te die Ein­sicht in Pro­gramm­code, den er als Soft­wa­re­ent­wick­ler pro­du­zier­te, so­wie de­ren Über­tra­gung auf Me­di­en des Grenz­schut­zes zur weiteren Prüfung, und verlangte die Herausgabe. In einem anderen Fall nahmen Beamten Einblick in vom An­walts­ge­heim­nis ge­schütz­te elektronische Dokumente.

Der United States District Court sah die Rechte der Fluggäste als verletzt an. Der vier­te Ver­fassungszusatz schützt den Bürger vor verdachtslosen Durch­su­chun­gen. Das gilt auch an Gren­zen, obwohl dort eine Abwägung zu­gun­sten der Staats­ge­walt zu­läs­sig ist. Internationale Flughäfen stehen den Grenz­über­gän­gen gleich. Die an­lass­lo­se Durch­su­chung ist auch dort nicht ver­ein­bar mit der Ver­fas­sung, be­stimm­te das Ge­richt mit einer 48-sei­ti­gen Be­grün­dung und Präze­denz­fall­wir­kung für sei­nen Be­zirk im Fall Ala­sa­ad v. Nielsen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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