Unvergüteter Zeitungsartikel gedruckt und online
CK • Washington. Seine Meinung sandte der Kläger im Revisionsbeschluss Joseph v. Buffalo News Inc. an eine Zeitung, erhielt die Antwort, dass sie am Sonntag veröffentlicht werden könne, bedankte sich und sandte nach dem Erscheinen eine Rechnung. Er klagte, weil die Zeitung nicht zahlte, auf urheberrechtlichen Schadensersatz, den er erweiterte, nachdem er entdeckte, dass sein Beitrag auch online erschien.
Den Copyright Act lasen das Gericht und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City so, dass der Kläger ein konkludentes Nutzungsrecht erteilt hatte. Ohne die Bedingung einer Vergütung bleibe die Nutzung durch Abdruck vergütungslos und sei nicht schadensersatzpflichtig.
Auch den erweiterten Anspruch wegen der nicht in der Anfangskorrespendenz erwähnten Online-Veröffentlichung prüfte das einflussreiche Revisionsgericht am 25. November 2019. Die Zeitung hatte bereits ein Nutzungsrecht. Wenn der Lizenzgeber die über eine bejahte Lizenz hinausgehende Nutzung rügt, trägt er die Beweislast für den Rechtemangel. Der Kläger hatte jedoch nicht bewiesen, dass er die Veröffentlichung auf das Druckwerk beschränkt hatte.
Zudem berücksichtigt die Revision wohlwollend für die Beklagte, dass sie die Löschung des Beitrags angeboten hatte. Weil der Kläger auf das Angebot schwieg, durfte das Untergericht davon ausgehen, dass er keine Urheberrechtsverletzung beklagte: Because Joseph did not accept Buffalo News's offer to cease publication on the website, he fails to assert a valid claim that the continued display on the website thereafter, pursuant to his prior authorization, infringed his copyright.
Den Copyright Act lasen das Gericht und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City so, dass der Kläger ein konkludentes Nutzungsrecht erteilt hatte. Ohne die Bedingung einer Vergütung bleibe die Nutzung durch Abdruck vergütungslos und sei nicht schadensersatzpflichtig.
Auch den erweiterten Anspruch wegen der nicht in der Anfangskorrespendenz erwähnten Online-Veröffentlichung prüfte das einflussreiche Revisionsgericht am 25. November 2019. Die Zeitung hatte bereits ein Nutzungsrecht. Wenn der Lizenzgeber die über eine bejahte Lizenz hinausgehende Nutzung rügt, trägt er die Beweislast für den Rechtemangel. Der Kläger hatte jedoch nicht bewiesen, dass er die Veröffentlichung auf das Druckwerk beschränkt hatte.
Zudem berücksichtigt die Revision wohlwollend für die Beklagte, dass sie die Löschung des Beitrags angeboten hatte. Weil der Kläger auf das Angebot schwieg, durfte das Untergericht davon ausgehen, dass er keine Urheberrechtsverletzung beklagte: Because Joseph did not accept Buffalo News's offer to cease publication on the website, he fails to assert a valid claim that the continued display on the website thereafter, pursuant to his prior authorization, infringed his copyright.