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Dienstag, den 26. Nov. 2019

Unvergüteter Zeitungsartikel gedruckt und online  

.   Seine Meinung sandte der Kläger im Revisionsbeschluss Joseph v. Buffalo News Inc. an eine Zeitung, erhielt die Antwort, dass sie am Sonntag veröffentlicht werden könne, bedankte sich und sandte nach dem Erscheinen eine Rechnung. Er klagte, weil die Zeitung nicht zahlte, auf urhe­ber­recht­li­chen Schadensersatz, den er erweiterte, nachdem er entdeckte, dass sein Beitrag auch online erschien.

Den Copyright Act lasen das Gericht und das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City so, dass der Kläger ein konkludentes Nutzungsrecht erteilt hatte. Ohne die Bedingung einer Vergütung bleibe die Nutzung durch Abdruck vergütungslos und sei nicht schadensersatzpflichtig.

Auch den erweiterten Anspruch wegen der nicht in der Anfangskorrespendenz erwähnten Online-Veröffentlichung prüfte das einflussreiche Revisionsgericht am 25. November 2019. Die Zeitung hatte bereits ein Nutzungsrecht. Wenn der Lizenzgeber die über eine bejahte Lizenz hinausgehende Nutzung rügt, trägt er die Beweislast für den Rechtemangel. Der Kläger hatte jedoch nicht bewiesen, dass er die Veröffentlichung auf das Druckwerk beschränkt hatte.

Zudem berücksichtigt die Revision wohlwollend für die Beklagte, dass sie die Löschung des Beitrags angeboten hatte. Weil der Kläger auf das Angebot schwieg, durfte das Untergericht davon ausgehen, dass er keine Urheber­rechts­ver­let­zung beklagte: Because Joseph did not accept Buffalo News's offer to cease publication on the website, he fails to assert a valid claim that the con­ti­nued display on the website thereafter, pursuant to his prior autho­ri­za­tion, infringed his copyright.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.