Das Bundesgericht im Südbezirk von Florida prüfte die Tatbestandsmerkmale der behaupteten Tortious Interference, die auf bestehende und erhoffte Verträge und auch Geschäftsbeziehungen einwirkt. Es wies die Klage schon allein wegen des Mangels an Geschäftlichkeit der Beziehungen zwischen Twitterschreibern und -lesern ab. Dabei stellte es auf die nichtidentifizierten Leser in ihrer Gesamtheit ab.
Denkbar wäre ein solcher Eingriff, wenn ein Anbieter und ein konkreter Kunde ihr Geschäft über Twitter abwickeln und ein Konkurrent dieses unterminiert. Die Klägerin behauptet vorsichtshalber auch, dass die Meldung an Twitter ihre Vertragsbeziehungen mit Twitter rechtswidrig störe. Das Gericht erkennt, dass Twitter keine Kontoerhaltsvertragspflicht versprochen hat; deshalb kann die Meldung keinen rechtswidrigen Eingriff bedeuten.
Das Urteil vom 19. November 2019 erörtert unnötigerweise auch die Haftungsbefreiung von Internetforen in §230 Communications Decency Act und vermischt dabei die Merkmale der Absätze 1 und 2; an dieser Erörterung sollte sich kein Leser orientieren. Siehe dazu die Landesberichte USA vom Verfasser in Kommunikation & Recht mit den obergerichtlichen Entscheidungen zum CDA und die Analyse von Eric Goldman, Notifying Twitter of TOS Violations Isn't Tortious Interference - Illoominate v. CAIR.