Am 4. Dezember 2019 erhielten sie einen Nachschlag von $2.4 Mio. Dollar für die Erstattung ihrer Anwaltshonorare im Revisionsentscheid Robert McKeage v. Bass Pro Outdoor World, LLC. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis begründete diese Entscheidung mit der Vertragsklausel, die der obsiegenden Partei die Kosten eines Rechtsstreits zuspricht. Die Klausel weicht von der American Rule of Costs ab, die jede Partei die eigenen Kosten tragen lässt.
Doch ist die Wirksamkeit der Klausel vertragsrechtlich unbedenklich, auch wenn der Schuss, unerwartet aus der Sicht des die Klausel anbietenden Unternehmens, nach hinten losgeht. Beim Vertragsentwurf sind solche Risiken gründlich zu bedenken. In manchen Fällen empfiehlt es sich, genau wie bei der Haftungsfreistellungsklausel unter dem Titel Indemnification das wirtschaftliche Risiko durch angepasste Formulierungen einzugrenzen.