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Mittwoch, den 04. Dez. 2019

$2,4 Mio. Schaden nach unerlaubter Rechtsberatung  

.   Kunden eines Boot- und Anhängervertriebs klagten er­folg­reich auf Scha­dens­er­satz, weil das Unternehmen unerlaubt Rechts­be­ra­tung be­trieb, in­dem es die notwendigen Urkunden ohne anwalt­li­chen Bei­stand aus­stell­te und da­für eine Ge­bühr be­rechnete.

Am 4. Dezember 2019 erhielten sie einen Nachschlag von $2.4 Mio. Dollar für die Erstattung ihrer Anwaltshonorare im Revisionsentscheid Robert McKeage v. Bass Pro Outdoor World, LLC. Das Bundesberufungsgericht des ach­ten Be­zirks der USA in St. Louis begründete diese Entscheidung mit der Ver­trags­klau­sel, die der ob­sie­gen­den Partei die Kosten eines Rechtsstreits zu­spricht. Die Klausel weicht von der American Rule of Costs ab, die jede Partei die eige­nen Kos­ten tra­gen lässt.

Doch ist die Wirksamkeit der Klausel vertragsrechtlich unbedenklich, auch wenn der Schuss, unerwartet aus der Sicht des die Klausel anbietenden Un­ter­neh­mens, nach hin­ten los­geht. Beim Vertragsentwurf sind solche Risiken gründ­lich zu be­den­ken. In manchen Fällen empfiehlt es sich, genau wie bei der Haf­tungs­frei­stel­lungs­klau­sel un­ter dem Ti­tel Indemnification das wirtschaft­li­che Ri­si­ko durch angepasste Formulierungen einzugrenzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.