Geltendmachung im Konkurs vernichtet Anspruch?
CK • Washington. Ein als Nachunternehmer eingeschalteter Ausstellerbetrieb ließ sich mündlich von einem Hersteller zusagen, für seine Leistungen für dessen Ausstellungsdienstleister notfalls vom Hersteller bezahlt zu werden. Im Konkurs des Dienstleisters meldete er seine Forderung erfolglos an, verklagte dann den Hersteller und verlor mit der Begründung, die Geltendmachung im Konkurs vernichtete den Anspruch. Das kann auch im amerikanischen Recht nicht stimmen.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied am 11. Dezember 2019 im Beschluss CSI Worldwide, LLC v. Trumpf, Inc. für den Nachunternehmer und legte anhand zahlreicher Beispiele lehrreich dar, dass der Misserfolg einer Anmeldung im Insolvenzverfahren nichts über das Bestehen der Forderung gegenüber Dritten besagt. Im Untergericht müssen nun die Anspruchsgrundlagen und Einreden ganz normal beurteilt werden.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied am 11. Dezember 2019 im Beschluss CSI Worldwide, LLC v. Trumpf, Inc. für den Nachunternehmer und legte anhand zahlreicher Beispiele lehrreich dar, dass der Misserfolg einer Anmeldung im Insolvenzverfahren nichts über das Bestehen der Forderung gegenüber Dritten besagt. Im Untergericht müssen nun die Anspruchsgrundlagen und Einreden ganz normal beurteilt werden.