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Donnerstag, den 12. Dez. 2019

Geltendmachung im Konkurs vernichtet Anspruch?  

.   Ein als Nachunternehmer eingeschalteter Aussteller­be­trieb ließ sich mündlich von einem Hersteller zusagen, für seine Lei­stun­gen für des­sen Ausstellungsdienstleister notfalls vom Hersteller bezahlt zu wer­den. Im Kon­kurs des Dienstleisters meldete er seine Forderung erfolglos an, ver­klag­te dann den Her­stel­ler und verlor mit der Begründung, die Geltend­ma­chung im Kon­kurs ver­nich­te­te den Anspruch. Das kann auch im amerika­ni­schen Recht nicht stim­men.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied am 11. De­zem­ber 2019 im Beschluss CSI Worldwide, LLC v. Trumpf, Inc. für den Nach­un­ter­neh­mer und leg­te anhand zahlreicher Beispiele lehrreich dar, dass der Miss­er­folg einer An­mel­dung im Insolvenzverfahren nichts über das Be­ste­hen der For­de­rung ge­gen­über Drit­ten besagt. Im Untergericht müssen nun die An­spruchs­grund­la­gen und Ein­reden ganz normal beurteilt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.