Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied am 11. Dezember 2019 im Beschluss CSI Worldwide, LLC v. Trumpf, Inc. für den Nachunternehmer und legte anhand zahlreicher Beispiele lehrreich dar, dass der Misserfolg einer Anmeldung im Insolvenzverfahren nichts über das Bestehen der Forderung gegenüber Dritten besagt. Im Untergericht müssen nun die Anspruchsgrundlagen und Einreden ganz normal beurteilt werden.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied am 11. Dezember 2019 im Beschluss CSI Worldwide, LLC v. Trumpf, Inc. für den Nachunternehmer und legte anhand zahlreicher Beispiele lehrreich dar, dass der Misserfolg einer Anmeldung im Insolvenzverfahren nichts über das Bestehen der Forderung gegenüber Dritten besagt. Im Untergericht müssen nun die Anspruchsgrundlagen und Einreden ganz normal beurteilt werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.