Haager Übereinkunft: Spät gerügte Zustellung
CK • Washington. Von zwei Mitgesellschaftern wurde der Revisionskläger aus Moskau im Fall In re: Kirwan Offices S.à.R.L. durch einen Insolvenzplan aus der gemeinsamen Gesellschaft ausgeschlossen. Er rügte die fehlerhafte Zustellung nach der Haager Zustellungsübereinkunft und die Wahl eines mit nur einem Richter besetzten, bei russischen Parteien beliebten Konkursgerichts. Am 20. Dezember 2019 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gegen seine Einwendungen.
Er hatte sich nämlich rügelos bereits inhaltlich auf das Verfahren eingelassen und hatte Kenntnis vom Verfahren erhalten. Dann ist der Zustellungsfehler harmlos. Die Kritik an der Wahl des Gerichts, die täuschend gewesen sein soll und die garantierte Zuweisung an einen Richter durch ein Auswahlverfahren verhindert haben soll, sei ebenfalls zu spät vorgetragen worden. Der Kläger habe sich anhand öffentlicher Informationen über die Gerichtsbesetzung frühzeitig unterrichten und eine Verfahrensrüge erheben können.
Er hatte sich nämlich rügelos bereits inhaltlich auf das Verfahren eingelassen und hatte Kenntnis vom Verfahren erhalten. Dann ist der Zustellungsfehler harmlos. Die Kritik an der Wahl des Gerichts, die täuschend gewesen sein soll und die garantierte Zuweisung an einen Richter durch ein Auswahlverfahren verhindert haben soll, sei ebenfalls zu spät vorgetragen worden. Der Kläger habe sich anhand öffentlicher Informationen über die Gerichtsbesetzung frühzeitig unterrichten und eine Verfahrensrüge erheben können.