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Samstag, den 21. Dez. 2019

Tor zur Spielhölle versperrt Blick auf AGB  

Softwareanbieter macht jeden denkbaren Fehler im Vertragsangebot
.   Die Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen eines Te­le­fon-Ca­si­no­pro­gramms erörtete die Revision im Fall Wilson v. Huuuge Inc. am 20. De­zem­ber 2019. Sie richtet sich nach einzelstaatlichem Ver­trags­recht. We­der Ein­sicht noch ausdrückliche Zustimmung zu den AGB for­der­te ihr An­bie­ter in App Sto­res oder im Spiel. Zudem fand sich ein Hinweis auf die AGB erst nach zah­lrei­chen Text­sei­ten, und dieser Hinweis beschränkte sich auf eine Ver­knüp­fung zu einer im Browser aufrufbaren Webseite. Um zu die­ser zu ge­lan­gen, muss der Kun­de das Link ko­pieren und in einen Browser eingeben.

Im allgemeinen hat sich im Vertragsrecht der einzelnen Staaten vornehmlich durch Recht­spre­chung der Gedanke durchgesetzt, dass Verträge als Clickwrap- oder Brow­se­wrap-Ver­träge wirksam online abgeschlossen werden können. Dies setzt in der Re­gel eine leichte Auffind- und Einsehbarkeit voraus und wird in der Pra­xis mit einer Be­stä­ti­gungsfunktion verbunden.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco ent­schied, dass das um­ständ­liche Verfahren bei dieser App nicht wirksam zum Ver­trags­schluss füh­ren konn­te und kei­ne Vermutung der Einsicht und Zustim­mung grei­fen kann. Auch das Drei-Punkte-Menü in der App, das zu den AGBs führt, erachtet es als im Sinne des Vertragsrechts unzureichend. Das vom An­bie­ter ge­wähl­te Ver­fahren weist alle Fehler auf, die bei Browsewrap-Ver­trä­gen denk­bar sind, und er kann die angestrebte Schiedsklausel nicht durchsetzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.