Im allgemeinen hat sich im Vertragsrecht der einzelnen Staaten vornehmlich durch Rechtsprechung der Gedanke durchgesetzt, dass Verträge als Clickwrap- oder Browsewrap-Verträge wirksam online abgeschlossen werden können. Dies setzt in der Regel eine leichte Auffind- und Einsehbarkeit voraus und wird in der Praxis mit einer Bestätigungsfunktion verbunden.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied, dass das umständliche Verfahren bei dieser App nicht wirksam zum Vertragsschluss führen konnte und keine Vermutung der Einsicht und Zustimmung greifen kann. Auch das Drei-Punkte-Menü in der App, das zu den AGBs führt, erachtet es als im Sinne des Vertragsrechts unzureichend. Das vom Anbieter gewählte Verfahren weist alle Fehler auf, die bei Browsewrap-Verträgen denkbar sind, und er kann die angestrebte Schiedsklausel nicht durchsetzen.