Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erklärte, dass die Rüge verspätet war und im Prozess hätte vorgebracht werden müssen. Die richterliche Mahnung einer Prozessverschleppung und Kritik an Verfahrenstaktiken sei kein Zeichen der Befangenheit. Befangenheit folge auch nicht aus einer pauschalen Parteikritik am Richter ohne Nachweise von favoritism or antagonism, aaO. 5.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erklärte, dass die Rüge verspätet war und im Prozess hätte vorgebracht werden müssen. Die richterliche Mahnung einer Prozessverschleppung und Kritik an Verfahrenstaktiken sei kein Zeichen der Befangenheit. Befangenheit folge auch nicht aus einer pauschalen Parteikritik am Richter ohne Nachweise von favoritism or antagonism, aaO. 5.
Die Beweissammlung und -ausforschung unter Mitwirkung aller Parteien und Zeugen, Discovery, ist im amerikanischen Prozess ein elementares Verfahrenselement, siehe Der US-Prozess. Die verweigerte Mitwirkung berechtigt das Gericht zu angemessenen Sanktionen, die bis zum Abschneiden aller Einreden und selbst einem Versäumnisurteil und der Kostenüberbürdung reichen.
Hier logen und betrogen sich die Brüder durch den Prozess, lieferten leere Festplatten, manipulierten Beweise und Zeugen, verursachten zusätzliche Kosten und verdienten sich die Rache des Untergerichts, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti im Fall KCI USA, Inc. v. Healthcare Essentials, Inc. am 28. Januar 2020.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.