Onlinedienst haftet Menschenrechtsopfern
CK • Washington. Der im Revisionentscheid He Depu v. Yahoo! Inc. beklagte Onlinedienst hatte Menschenrechtsopfern aus China eine Entschädigung versprochen, nachdem sie den Dienst nutzten und im Gefängnis landeten. Sie klagten, nachdem der Entschädigungsfonds aufgelöst wurde, wegen der Verletzung behaupteter Bestimmungen eines Trust-Fonds zu ihren Gunsten. Das Untergericht hatte die Klage mangels einer Treuhandregelung abgewiesen.
Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entschied am 28. Februar 2020 hingegen, dass ein Trust schlüssig behauptet wurde. Die Opfer hätten einen bestimmten Begünstigtenkreis mit einer Stiftungsverwaltung und Verwaltungsanweisungen behauptet. Weil die Auflösung eines Trusts den gravierendsten Eingriff zulasten behaupteter Begünstigter darstellt, seien die Kläger auch aktivlegitimiert, um die behaupteten Trustbestimmungen durchzusetzen.
Die diversen Behauptungen reichen nach dem bundesrechtlichen Prinzip des Notice Pleading durch Inkenntnissetzung des Beklagten aus, um die Klage als schlüssig anzuerkennen. Die Beweise müssen im weiteren Prozess vor dem Untergericht, vor allem im Discovery-Beweisausforschungsverfahren, ermittelt werden.
Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entschied am 28. Februar 2020 hingegen, dass ein Trust schlüssig behauptet wurde. Die Opfer hätten einen bestimmten Begünstigtenkreis mit einer Stiftungsverwaltung und Verwaltungsanweisungen behauptet. Weil die Auflösung eines Trusts den gravierendsten Eingriff zulasten behaupteter Begünstigter darstellt, seien die Kläger auch aktivlegitimiert, um die behaupteten Trustbestimmungen durchzusetzen.
Die diversen Behauptungen reichen nach dem bundesrechtlichen Prinzip des Notice Pleading durch Inkenntnissetzung des Beklagten aus, um die Klage als schlüssig anzuerkennen. Die Beweise müssen im weiteren Prozess vor dem Untergericht, vor allem im Discovery-Beweisausforschungsverfahren, ermittelt werden.