Justizminister als Spin Machine unglaubwürdig
CK • Washington. Nach dem Freedom of Information Act erhält die Öffentlichkeit Einsicht in amtliche Unterlagen. Ausnahmen gelten, die vom Amt geprüft werden müssen. Kommt es zum Streit, muss das Gericht in der Regel die Ausnahmeneinschätzung des Amts respektieren. Die Ausnahme von dieser Regel erlaubt dem Gericht die eigene Nachprüfung, wenn das Amt mit unglaubwürdiger Sorgfalt eine Ausnahme geprüft hat.
Diesen Fall sieht das Bundesgericht der Hauptstadt in Electronic Privacy Information Center v. United States Department of Justice vom 5. März 2020 als gegeben an: Justizminister Barr hatte den Untersuchungsbericht über Trumps Russlandaffären als Freispruch bezeichnet und seine Herausgabe versprochen. Der untersuchende Staatsanwalt hatte diese Bezeichnung für falsch erklärt. Den Antragsstellern wurde wie der Öffentlichkeit der Zugang zum Bericht verwehrt, indem das Justizministerium zahlreiche Abschnitte schwärzte.
Der Justizminister hatte auf den Einwand des Untersuchungsleiters Robert Muller mit Erklärungen reagiert, die trumphörig wirkten, von den bekannten Tatsachen abwichen und im Widerspruch zu seiner ersten amtlichen Erklärung standen. Unter diesen Umständen entschied das Gericht, den Bericht und die anwendbaren Ausnahmen selbst zu prüfen. Es verurteilte das Ministerium, ihm den vollständigen Bericht zur vertraulichen Einsicht vorzulegen.
Diesen Fall sieht das Bundesgericht der Hauptstadt in Electronic Privacy Information Center v. United States Department of Justice vom 5. März 2020 als gegeben an: Justizminister Barr hatte den Untersuchungsbericht über Trumps Russlandaffären als Freispruch bezeichnet und seine Herausgabe versprochen. Der untersuchende Staatsanwalt hatte diese Bezeichnung für falsch erklärt. Den Antragsstellern wurde wie der Öffentlichkeit der Zugang zum Bericht verwehrt, indem das Justizministerium zahlreiche Abschnitte schwärzte.
Der Justizminister hatte auf den Einwand des Untersuchungsleiters Robert Muller mit Erklärungen reagiert, die trumphörig wirkten, von den bekannten Tatsachen abwichen und im Widerspruch zu seiner ersten amtlichen Erklärung standen. Unter diesen Umständen entschied das Gericht, den Bericht und die anwendbaren Ausnahmen selbst zu prüfen. Es verurteilte das Ministerium, ihm den vollständigen Bericht zur vertraulichen Einsicht vorzulegen.