Der Beklagte war Angestellter bei einem Kunden der Klägerin, die vertraglich die vertrauliche Behandlung der von ihr gelieferten Softwaresystems ausbedungen hatte, und verließ die Firma, um sich mit einem nahezu identischen, selbst entwickelten System selbständig zu machen. Aufgrund zahlreicher Anspruchsgrundlagen bejahten die Geschworenen einen Schadensersatz von $4,5 Mio., den das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 20. April 2020 lehrreich bestätigte. Der Schutz für proprietäre Ideen oder Werke folgt dem Misappropriation-Recht aus der Sparte unlauterer Wettbewerb mit diesen Merkmalen:
… taking the skill, expenditures and labors of a competitor, … misappropriat[ing] for the commercial advantage of one person … a benefit or property right belonging to another. … the effort to profit from the labor, skill, expenditures, name and reputation of others … constitutes unfair competition which will be enjoined …