Schaden versperrt Weg zum Bundesgericht
CK • Washington. In People's Club of Nigeria International v. People's Club of Nigeria International - N.Y. Branch lernt der Leser eine Hürde auf dem Weg ins Bundesgericht, das als objektiver gilt als viele einzelstaatliche Gerichte, kennen. Neben der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit muss der Kläger einen Streitwert von mindestens $75.000 belegen. Sonst spielt der Streitwert in den USA kaum eine Rolle.
Das erstinstanzliche Bundesgericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Streitwert bei einer Vertragsverletzung den Mindestwert nach seiner Einschätzung nicht erreichen dürfte. Der geforderte Schadensersatz berechnete sich aus mehreren Verstößen sowie der rechtswidrigen Einwirkung auf Vertragsbeziehungen mit Dritten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City monierte, das das Untergericht eine behauptete Verletzung ebenso wie die tortious Interference in contractual Relations bei der Prüfung einer reasonable Probability für das Erreichen des Streitwerts ignoriert hatte. Es erklärte am 22. Juli 2020 lesenswert und leicht nachvollziehbar die Prüfmaßstäbe und hob die Abweisung auf.
Das erstinstanzliche Bundesgericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Streitwert bei einer Vertragsverletzung den Mindestwert nach seiner Einschätzung nicht erreichen dürfte. Der geforderte Schadensersatz berechnete sich aus mehreren Verstößen sowie der rechtswidrigen Einwirkung auf Vertragsbeziehungen mit Dritten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City monierte, das das Untergericht eine behauptete Verletzung ebenso wie die tortious Interference in contractual Relations bei der Prüfung einer reasonable Probability für das Erreichen des Streitwerts ignoriert hatte. Es erklärte am 22. Juli 2020 lesenswert und leicht nachvollziehbar die Prüfmaßstäbe und hob die Abweisung auf.