Das erstinstanzliche Bundesgericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Streitwert bei einer Vertragsverletzung den Mindestwert nach seiner Einschätzung nicht erreichen dürfte. Der geforderte Schadensersatz berechnete sich aus mehreren Verstößen sowie der rechtswidrigen Einwirkung auf Vertragsbeziehungen mit Dritten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City monierte, das das Untergericht eine behauptete Verletzung ebenso wie die tortious Interference in contractual Relations bei der Prüfung einer reasonable Probability für das Erreichen des Streitwerts ignoriert hatte. Es erklärte am 22. Juli 2020 lesenswert und leicht nachvollziehbar die Prüfmaßstäbe und hob die Abweisung auf.