Das angerufene Bundesgericht wies die Klage an das einzelstaatliche Gericht zurück, weil es in der Verletzung keinen bundesrechtlich notwendigen konkreten Schaden entdeckte. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA hob diesen Schritt am 18. November 2020 mit einer lehrreichen Begründung auf, die auf komplexe Details des Sammelklagerechts, des Verhältnisses der Gerichtsbarkeiten zueinander und die BIPA-Regeln eingeht. Entscheidend ist, dass die Nichtbeachtung der Datenverwaltungsregeln bereits einen Schaden darstellt.
Das angerufene Bundesgericht wies die Klage an das einzelstaatliche Gericht zurück, weil es in der Verletzung keinen bundesrechtlich notwendigen konkreten Schaden entdeckte. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA hob diesen Schritt am 18. November 2020 mit einer lehrreichen Begründung auf, die auf komplexe Details des Sammelklagerechts, des Verhältnisses der Gerichtsbarkeiten zueinander und die BIPA-Regeln eingeht. Entscheidend ist, dass die Nichtbeachtung der Datenverwaltungsregeln bereits einen Schaden darstellt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.