• • Wenig Schutz für Handelsvertreter im US-Vertrieb • • Verletzt der Journalist Grundrechte? • • trump-Pflicht zur Unterstützung Bidens • • EBuch-Hinterlegungs-Verordnung in kraft • • Klage als Schikane: Kläger zahlen $271.926 • • Auslandsurteil in USA vollstreckbar • • Die Wesentlichkeit des Plagiats • • Ausnahme: Klage auf Vertragsleistung • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 18. Nov. 2020

Falsche Biometriedatenverwaltung: Sammelklage  

.   Die Sammlung und Verwaltung biometrischer Daten setzt deren Eigner einem gesteigerten Identitätsdiebstahlsrisiko aus, erklärte der Gesetzgeber in Illinios und setzte ein in den USA einzigartiges Gesetz über die Not­wen­digkeit der Risiko- und Nutzungsaufklärung, die Verwaltung und die Lö­schung der Daten in Kraft. Aufgrund des Illinois Biometric Information Priva­cy Act leitete die Klägerin im Revisionsentscheid eine Sammelklage gegen ihren Ar­beitgeber ein.

Das angerufene Bundesgericht wies die Klage an das einzelstaatliche Gericht zurück, weil es in der Verletzung keinen bundesrechtlich notwendigen kon­kre­ten Schaden entdeckte. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA hob diesen Schritt am 18. November 2020 mit einer lehrreichen Begrün­dung auf, die auf komplexe Details des Sammelklagerechts, des Verhält­nis­ses der Gerichtsbarkeiten zueinander und die BIPA-Regeln eingeht. Entschei­dend ist, dass die Nichtbeachtung der Datenverwaltungsregeln bereits einen Schaden darstellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.