Neugeregeltes Markenrecht im TM Act of 2020
Trademark Modernization Act of 2020 bringt Erschwernisse
Inhaber eingetragener Marken müssen sich nun auf Löschungsanträge gefasst machen, wenn Dritte behaupten, die Marken seien nicht binnen drei Jahren ab Eintragung oder der Novelle im Verkehr verwendet worden. Bisher hatten sie sechs Jahre für den Nachweis der Verwendung Zeit.
Außerdem ändert sich die Bearbeitung nach der Antragstellung. Dritte dürfen dem Antrag entgegentreten. Das Amt darf die Spanne für die Beantwortung einer Abweisung oder Anregung von sechs Monaten auf zwei Monate verkürzen; eine Fristverlängerung mit weiterer Gebühr ist nach amtlichen Ermessen zulässig.
Positiv wirkt sich nur eine Neuerung für Inhaber eingetragener Marken im Trademark Modernization Act of 2020 aus: Für sie gilt nun eine gesetzliche Vermutung der gültigen Eintragung. Die dreizehn Bundesberufungsgerichte waren sich in dieser Frage uneins.
Die Erschwernisse werden mit betrügerischen Anträgen aus China begründet. Das Markenamt muss in einem Jahr die notwendigen Verordnungen erlassen, die als Entwürfe im Federal Register der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorzulegen sind.