Firma - Marke - Domain
Am 15. Dezember 2020 bestätigte das Gericht in Columbus die Rechte an der Firmierung. Weder die Rechte noch die Namensbestandteile sind mit der Domain identisch. Entscheidend sei nach allen Anspruchsarten die Gefahr einer Kundentäuschung. Diese Gefahr bestehe nicht, weil die Webseite der Beklagten die Firmierung der Klägerin nicht verwende und jeder Kunde sofort an der Seite erkenne, dass er sich bei der Online-Präsenz der Beklagten befinde.
Die Klägerin besaß zudem kein Markenrecht am Domainnamen, weil er weder im Ohio- noch im Bundesmarkenregister eingetragen war und sie ihre vollständige Firmierung im Handelsverkehr verwendet, während die kürzere Domain nur allgemein übliche orts- und warenverweisende Worte enthalte.