Urheberschadensersatz bei Stoffplagiat

Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA stimmte deshalb einer Verletzung zu und musste nur noch die Verteilung der Schadensersatzansprüche auf eine Handelskette, die aus verschiedenen Bestellern, Herstellern, Nachahmern und Vertrieben bestand, gründlich durchprüfen. Lesenswert ist seine ausführliche Begründung der Gesamthaftung für den Schadensersatz innerhalb der Ketten statt kumulativen Schadensersatzfolgen für jeden Beteiligten.