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Dienstag, den 16. Febr. 2021

Affiliate-Betrügern beim Vergleich vertraut

 
.   Darf man bei einem Vergleich mit einer Partei, der man Betrug vorwirft, dieser vertrauen, oder kann man den Vergleich anfechten, wenn sich herausstellt, dass der behauptete Betrüger auch bei der Anbahnung des Vergleichsschlusses betrog?

Der Revisionsentscheid The Affiliati Network Inc. v. Joseph Wanamaker betrifft diese Frage, nachdem ein Anbieter entdeckte, dass der beklagte Affiliate-Marketing-Manager Affiliates zur Internetwerbung einschaltete, die die Produkte betrügerisch oder irreführend bewarben, und dann einen Vergleich mit einer Zahlungsverpflichtung an den Gegner vereinbarte.

Am 16. Febuar 2021 entschied das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta über die Anfechtung, die auf der Behauptung beruht, die gegnerischen Anwälte hätten im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, wesentliche Informationen zurückgehalten, die den ursprünglichen Anspruch bewiesen.

Nach dem Recht von Florida darf man dem Gegner im Prozess nicht vertrauen, erklärte es. Bestimmte Handlungen unterliegen bekanntlich Sanktionen. Die Anfechtung des Vergleichs bei Betrugsvorwürfen sei jedoch nicht durch den späteren Nachweis von Unregelmäßigkeiten zulässig. Die Partei habe ihre eigenen Interessen selbst besser schützen müssen und darf sich nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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