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Dienstag, den 23. Febr. 2021

Comic-Charakter im Buch nachgeahmt

 
.   Urheberrecht schützt nicht nur Werke, sondern auch besonders erfolgreich und kontinierlich umgesetzte Charaktere. Der Revisionsentscheid Dubay v. Stephen King behandelt die behauptete Nachahmung einer Comic-Zeitschriften- und -Buch-Figur, die deren Verfasser in der Buchserie eines berühmten Autors und den daraus abgeleiteten Filmen mehrerer Anbieter wiederzufinden glaubte. Beide Charaktere unterhalten einen Bezug zu Zeitmaschinen.

Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta bestätigte dem Kläger, dass er seinen Charakter kontinuierlich und ausgeprägt als guten Freund und Helfer entwickelte und nutzte. Dem Akteur des Beklagten fehlen hingegen Moral, Idealismus und Uneigennützigkeit. Der erste ist extrovertiert, der zweite introvertiert. Einer gilt als Held, der andere als Anti-Held, schreibt das Gericht am 23. Februar 2021.

Gegen die Behauptung des Klägers, die Werke seien visuell und literarisch ähnlich, ging der Beklagte mit einem Gutachten zur Analyze der substantial Similarity vor. Die Gerichte wiesen jedoch die Argumente des Klägers nach einer Gegenüberstellung der Charakterista der Helden lesenswert ab:
As DuBay sees it, the characters are substantially similar because they (1) have similar names, (2) interact with towers that are integral to time travel, (3) have bird companions, (4) are marked by knightly characteristics, (5) travel back in time to save a young boy who becomes a gunslinger, (6) wear Western garb, (7) survive a fictionalized Alamo, and (8) use knives. He also contends that Dane was the first character that combined these elements to create a distinctive character that King later copied.
We have recognized the pitfalls of scrutinizing each alleged similarity in isolation. … But by asking us to take a broader view of the characters, DuBay hurts rather than helps his case because this more holistic analysis further highlights the distinctiveness of each character. … As a result, these characters are surrounded by different stories and contexts, thereby rendering any similarities superficial.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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