Aggregator wegen Blogklaus verurteilt: $202.500
CK • Washington. Wissenschaftliche Blogartikel sammelte ein Aggregator und vertrieb sie mit einer eigenen Zusammenfassung sowie Links zu einem gesperrten Bereich mit den vollständigen Berichten. Eine Bloggerin fand dort über 800 ihrer Berichte, die sie als HTML und RSS veröffentlicht hatte. Sie meldete 50 Artikel beim Urheberrechtsamt an, erfüllte damit eine Klagevoraussetzung und klagte erfolgreich für 27 Berichte den gesetzlichen Pauschalsatz ein, den die Geschworenen in ihrer Subsumtion des Urheberrechts mit je $7.500 festlegten.
Eine einfache Lizenz hätte den Schaden vermieden! Der Revisionsentscheid in Midlevelu, LLC v. ACI Information Group erläutert ausführlich die Anspruchsgrundlagen sowie die Einreden. Fair Use wird am 3. März 2021 besonders gründlich abgewogen, und die Faktoren sprechen für die Bloggerin. Die Einrede der Täuschung des Copyright Office durch im Antrag falsche Veröffentlichungsdaten zieht nicht.
Die Erwähnung von 800 Artikeln bei nur 50 eingeklagten vor der Jury schadet nicht, weil sie die Intensität der Rechteverletzung belegen, entscheidet das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta. Auch der Umstand, dass der Chef des Aggregators als Sachverständiger nicht zugelassen wurde, obwohl er beweisen wollte, dass die RSS-Veröffentlichung den Wunsch der Urheber auf freie Weiterverbreitung symbolisiere, widerstand der Revisionsrüge. Schließlich nützte dem Aggregator nicht, dass er sofort nach Erhalt einer Abmahnung alle Artikel löschte, zumal andere Dienste mittlerweile seinen Index als Quelle der Berichte auswiesen.
Eine einfache Lizenz hätte den Schaden vermieden! Der Revisionsentscheid in Midlevelu, LLC v. ACI Information Group erläutert ausführlich die Anspruchsgrundlagen sowie die Einreden. Fair Use wird am 3. März 2021 besonders gründlich abgewogen, und die Faktoren sprechen für die Bloggerin. Die Einrede der Täuschung des Copyright Office durch im Antrag falsche Veröffentlichungsdaten zieht nicht.
Die Erwähnung von 800 Artikeln bei nur 50 eingeklagten vor der Jury schadet nicht, weil sie die Intensität der Rechteverletzung belegen, entscheidet das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta. Auch der Umstand, dass der Chef des Aggregators als Sachverständiger nicht zugelassen wurde, obwohl er beweisen wollte, dass die RSS-Veröffentlichung den Wunsch der Urheber auf freie Weiterverbreitung symbolisiere, widerstand der Revisionsrüge. Schließlich nützte dem Aggregator nicht, dass er sofort nach Erhalt einer Abmahnung alle Artikel löschte, zumal andere Dienste mittlerweile seinen Index als Quelle der Berichte auswiesen.