Verbotsverfügung ins Ausland: Aufhebung
CK • Washington. Nach einer einstweiligen Verfügung wegen eines behaupteten Geheimnisschutzverstoßes erließ ein Gericht in Texas unter Beteiligung der Parteien eine einstweilige Verbotsverfügung, in die es auch eine per EMail geladene Partei im Ausland einbezog. Dies löste am 23. August 2021 den Revisionsentscheid im Fall Document Operations LLC v. AOS Legal Technologies Inc. zugunsten der Auslandspartei aus. Grundsätzlich ist die Vollstreckbarkeit solcher Verbote fragwürdig, und undurchsetzbare Entscheidungen darf ein Gericht nicht erlassen.
Darum ging es hier jedoch nicht. Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans rügte mehrere Umstände, die von Präzedenzfällen abweisen: Die EMailzustellen wurde drei Tage vor dem Termin versandt. Der Termin hatte ein anderes Thema, nämlich das Ausforschungsbeweisverfahren, als die Einbeziehung der Auslandspartei. Das Gericht durfte Zustellungsbedenken nach internationalem Recht nicht als Verzicht werten. Die Revision schrieb:
Darum ging es hier jedoch nicht. Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans rügte mehrere Umstände, die von Präzedenzfällen abweisen: Die EMailzustellen wurde drei Tage vor dem Termin versandt. Der Termin hatte ein anderes Thema, nämlich das Ausforschungsbeweisverfahren, als die Einbeziehung der Auslandspartei. Das Gericht durfte Zustellungsbedenken nach internationalem Recht nicht als Verzicht werten. Die Revision schrieb:
AOS Japan did not participate whatsoever in the June 18 TRO hearing because of service of process concerns. The district court was aware of this reason for absence. Consequently, any interpretation of AOS Japan's silence as a factual concession on the injunction issue was unreasonable. On the date of this hearing, AOS Japan expected at most a 14-day TRO to issue without prejudice to the future opportunity to contest a potential preliminary injunction. Instead, AOS Japan received notice of an indefinite injunction via the district court’s order the following day. This action violated Rule 65(a)(1)'s notice requirement and mandates the preliminary injunction be VACATED and REMANDED.