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Dienstag, den 24. Aug. 2021

Verbotsverfügung ins Ausland: Aufhebung

 
.   Nach einer einstweiligen Verfügung wegen eines behaupteten Geheimnisschutzverstoßes erließ ein Gericht in Texas unter Beteiligung der Parteien eine einstweilige Verbotsverfügung, in die es auch eine per EMail geladene Partei im Ausland einbezog. Dies löste am 23. August 2021 den Revisionsentscheid im Fall Document Operations LLC v. AOS Legal Technologies Inc. zugunsten der Auslandspartei aus. Grundsätzlich ist die Vollstreckbarkeit solcher Verbote fragwürdig, und undurchsetzbare Entscheidungen darf ein Gericht nicht erlassen.

Darum ging es hier jedoch nicht. Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans rügte mehrere Umstände, die von Präzedenzfällen abweisen: Die EMailzustellen wurde drei Tage vor dem Termin versandt. Der Termin hatte ein anderes Thema, nämlich das Ausforschungsbeweisverfahren, als die Einbeziehung der Auslandspartei. Das Gericht durfte Zustellungsbedenken nach internationalem Recht nicht als Verzicht werten. Die Revision schrieb:
AOS Japan did not participate whatsoever in the June 18 TRO hearing because of service of process concerns. The district court was aware of this reason for absence. Consequently, any interpretation of AOS Japan's silence as a factual concession on the injunction issue was unreasonable. On the date of this hearing, AOS Japan expected at most a 14-day TRO to issue without prejudice to the future opportunity to contest a potential preliminary injunction. Instead, AOS Japan received notice of an indefinite injunction via the district court’s order the following day. This action violated Rule 65(a)(1)'s notice requirement and mandates the preliminary injunction be VACATED and REMANDED.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.