• • Europäischer Kartellverstoß im US-Gericht • • Escheat: Beschwer des Mittelalters im 21. Jhd. • • 30 Jahre German American Law Journal • • Onlinewerbung weicht von amtlicher Etikette ab • • Die Böswilligkeit einer Verleumdung • • Neuer Schutz für Verlage in Aussicht? • • Filmautor angestellt oder freiberuflich? • • Haften Foren für Terrormord? • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 11. Nov. 2021

Die Praktikantin und das NDA

 
.   Aus der Praxis Gedanken für die externe Praktikantin zum ersten NDA:
Wenn Sie Anwältin sind, werden Sie merken, dass ein NDA nicht nur eine formale Routine ist. Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Werk vertreten, das Teile für Satelliten herstellt, Diese Teile und das Herstellerwissen unterliegen der Ausfuhrkontrolle, weil der Staat nicht will, dass andere Länder diese Teile oder Kenntnis der angewandten Technik erhalten. Versicherungsunternehmen in einem anderen Kontinent, die die Satelliten versichern, möchten wissen, was hinter der Technik steckt, um Risiken abschätzen zu können. Flugzeugfirmen in anderen Ländern, die weitere Teile für Satelliten bauen, möchten die Technik anwenden. Industrieverbände erwägen, die Technik in Normen einzubinden. Neben Lizenzen und Lieferverträgen gilt es dann, NDAs zu verhandeln, die allen Anforderungen gerecht werden. Die Verhandlungen können sich über Monate hinziehen, erfordern vielleicht behördliche Genehmigungen und können für die Beteiligten eine teure Angelegenheit werden. Und was geschieht, wenn Klagen folgen, wozu Informationen als Beweismittel ins Ausland geschafft werden sollen? Wie behandeln die Ausfuhrkontrollen und NDAs diese Entwicklung? Sie beginnen im Praktikum mit einfachen NDAs, und irgendwann wird es richtig spannend.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.