Neue Gefahren für eingetragene US-Marken
Die Verordnung mit dem Titel Changes To Implement Provisions of the Trademark Modernization Act of 2020, des Trademark Office vom 17. November 2021 setzt gesetzliche Vorgaben mit Wirkung vom 18. Dezember 2021 um. Die vorgeschriebene Verkürzung der Erwiderungsfrist auf Office Actions um drei Monate tritt erst ein Jahr später in Kraft.
Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf neuen Verfahrensregeln für die Löschung im Handel unbenutzter Marken. Sie gelten für in- und ausländische Markeninhaber. Wer drei Jahre lang seine Marke im ersten Zehnjahreszeitraum nach der Eintragung nicht nutzt, kann seine Marke ohne eigene Beteiiigung am Verfahren verlieren. Außerdem dürfen Dritte im Antragsverfahren gegen Anträge vorgehen, und das Markenamt darf die fehlerhafte Anmeldung von Rechtsanwälten ignorieren.