• • EMailanschrift verrät treulose Vertragsausrede • • Kläger bevorzugen einzelstaatliche Gerichte • • Die Praktikantin und das NDA • • Europäischer Kartellverstoß im US-Gericht • • Escheat: Beschwer des Mittelalters im 21. Jhd. • • 30 Jahre German American Law Journal • • Onlinewerbung weicht von amtlicher Etikette ab • • Die Böswilligkeit einer Verleumdung • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 23. Nov. 2021

Neue Gefahren für eingetragene US-Marken

 
Markensymbol R im Kreis
.   Das Bundesmarkenamt setzt ab Dezember den Trademark Modernization Act, dessen ideologisches Ziel der rasante Anstieg betrügerischer Markenanträge aus China ist und der den Markenanmeldeprozess zeitlich strafft und mit Erschwerungen für alle Antragsteller und Markeninhaber aufwartet, um.

Die Verordnung mit dem Titel Changes To Implement Provisions of the Trademark Modernization Act of 2020, des Trademark Office vom 17. November 2021 setzt gesetzliche Vorgaben mit Wirkung vom 18. Dezember 2021 um. Die vorgeschriebene Verkürzung der Erwiderungsfrist auf Office Actions um drei Monate tritt erst ein Jahr später in Kraft.

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf neuen Verfahrensregeln für die Löschung im Handel unbenutzter Marken. Sie gelten für in- und ausländische Markeninhaber. Wer drei Jahre lang seine Marke im ersten Zehnjahreszeitraum nach der Eintragung nicht nutzt, kann seine Marke ohne eigene Beteiiigung am Verfahren verlieren. Außerdem dürfen Dritte im Antragsverfahren gegen Anträge vorgehen, und das Markenamt darf die fehlerhafte Anmeldung von Rechtsanwälten ignorieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.