• • Folge der unbewiesenen Online-Vertragsklausel • • Presseinterview abgebrochen: Haftet die Polizei? • • Markenamt sichert sein Onlinesystem • • Vertragsbruchklage ohne Jury abgeurteilt • • COVID: Unversicherter Umsatzverlust • • Durchgriff zur Zuständigkeit des US-Gerichts • • Neue Gefahren für eingetragene US-Marken • • EMailanschrift verrät treulose Vertragsausrede • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 11. Dez. 2021

Beweis der Zuständigkeit für Auslandsbeklagte

 
.   Der Revisionsentscheid Good Job Games Bilişim Yazılım ve Pazarlama Anonim Şirketi v. Saygames, LLC vom 10. Dezember 2021 erklärt, warum ein US-Gericht die Zulässigkeit eines Ausforschungsbeweisverfahrens bei Prozessbeginn prüfen muss, wenn eine Auslandsbeklagte aus Belarus keine traditionellen Anknüpfungen an die USA besitzt, doch solche Nexusmerkmale über das Internet aufweisen könnte.

Der türkischen Klägerin fehlen solche Nachweise. Das Gericht ignorierte ihren Antrag auf Durchführung des auf Zuständigkeitsfragen beschränkten Jurisdictional Discovery-Verfahrens und wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco gab ihm hingegen auf, die Klägerin nach weiterer Prüfung Zuständigkeitsmerkmale mit diesen Fragen ausforschen zu lassen:
GJG sought specific information from SayGames, including the downloads of, revenue derived from, and distribution agreements regarding Cannon Shot! in the United States; SayGames' efforts to advertise, market, license, commercialize, or profit from Cannon Shot! in the United States; and SayGames' ability to engage in country-specific distribution of Cannon Shot!, including the ability to choose distribution in the United States.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.