Terror in Internetforen: Haftung?
CK • Washington. Die Haftung von Internetforen für in ihnen geplante Terroranschläge war mehrfach ein Thema der Bundesberufungsgerichte und wird demnächst im Landesbericht USA des Verfassers in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht vertiefter erörtert. Zuletzt entschied das Bundesberufungsgericht an der Westküste am 3. Januar 2022 in Gonzales v. Google LLC gegen eine Neubehandlung seiner Entscheidung vom Juni 2021, die die briefträgerähnliche Haftungsimmunität von Foren nach §230 Communications Decency Act auch bei behaupteter Beihilfe bejahte. In Angel Colon v. Twitter Inc. hatte das Bundesberufungsgericht in Atlanta am 27. September 2021 bereits die Schlüssigkeit nach dem Anti-Terrorism Act verneint, als Opfer von Nachtklubmorden Foren wegen ihrer angeblichen Beihilfe verklagten. Schon die gesetzliche Definition erfasse die Handlungen und Unterlassungen von Foren nicht.