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Samstag, den 08. Jan. 2022

Terror in Internetforen: Haftung?

 
.   Die Haftung von Internetforen für in ihnen geplante Terroranschläge war mehrfach ein Thema der Bundesberufungsgerichte und wird demnächst im Landesbericht USA des Verfassers in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht vertiefter erörtert. Zuletzt entschied das Bundesberufungsgericht an der Westküste am 3. Januar 2022 in Gonzales v. Google LLC gegen eine Neubehandlung seiner Entscheidung vom Juni 2021, die die briefträgerähnliche Haftungsimmunität von Foren nach §230 Communications Decency Act auch bei behaupteter Beihilfe bejahte. In Angel Colon v. Twitter Inc. hatte das Bundesberufungsgericht in Atlanta am 27. September 2021 bereits die Schlüssigkeit nach dem Anti-Terrorism Act verneint, als Opfer von Nachtklubmorden Foren wegen ihrer angeblichen Beihilfe verklagten. Schon die gesetzliche Definition erfasse die Handlungen und Unterlassungen von Foren nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.