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Donnerstag, den 13. Jan. 2022

Journalistische Sorgfalt und Haftung

 
.   Die journalistische Sorgfaltspflicht und das Haftungsrisiko von Journalisten und Herausgebern prüfte das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City am 13. Januar 2022 im Fall Isaly v. Boston Globe Media Partners LLC. Nach der Darstellung der Anforderungen an die Sorgfalt aufgrund der greifenden Präzedenzfälle wies es alle Verleumdungsbehauptungen des Klägers zurück. Die beklagte Zeitung hatte berichtet, dass er sich online unbotmäßig verhalten habe.

Der Kläger behauptete, die Journalisten hätten schlecht recherchiert, wahrheitswidrig berichtet und sich auf anonyme Quellen verlassen. Er sei gelähmt und könne nicht online agieren. Die Zeitung bewies, dass diese Behauptungen nicht stimmen, und die Revision erklärte die Klagabweisung für rechtens.

In jedem Punkt geht die Begründung auf den Sachverhaltsvortrag beider Seiten und ist lesenswert für die Beurteilung von Diffamierungsbehauptungen von Personen, die nicht von öffentlichem Interesse sind. Bei letzteren gilt ein weiteres Merkmal als Voraussetzung für eine Haftung: Die fehlerhafte Berichterstattung muss auch böswillig falsch sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.