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Donnerstag, den 27. Jan. 2022

Mindeststreitwert fürs Bundesgericht

 
.   Der Streitwert spielt fast nie eine Rolle in den USA. Gerichtskosten und Anwaltshonorare richten sich nicht nach ihm. Doch bei einem Prozess vor dem Bundesgericht gilt ein Streitwert von $75.000 als Voraussetzung im Rahmen der Diversity Jurisdiction. Die sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichts besteht immer bei bundesrechtlichen Fragen nach der Federal Question Jurisdiction.

Die Diversity Jurisdiction besteht hingegen nur, wenn (a) die Parteien aus verschiedenen Staaten stammen und (b) der Mindeststreitwert eine bundesgerichtliche Behandlung der Sache erlaubt. Der Sinn der Diversity Jurisdiction erklärt sich aus der Geschichte. Zur Kolonialzeit konnten Ortsfremde nicht mit einem fairen Prozess rechnen. Mit der Gründung der USA wurde bestimmt, dass sie sich an das einzelstaatliche Gericht wenden dürfen - oder an das als objektiver geltende Bundesgericht, wenn der Amount in Controversity mindestens $75000 beträgt.

Die Entscheidungsbegründung in Earth Island Institute v. Bluetriton Brands vom 27. Januar 2022 betrifft den Streit um einzelstaatlichen Verbraucherschutz und irreführende Werbeaussagen über die Nachhaltigkeit abgefüllten Trinkwassers. Die Beklagte ließ den Fall vom einzelstaatlichen Gericht ans Bundesgericht mit der Behauptung, eine Umformulierung würde circa $800.000 kosten, verweisen. Das Bundesgericht wies die Verweisung zurück, weil diese Kosten auf alle von der Falschwerbung betroffenen Bürger umzulegen sind und dann nicht den Mindeststreitwert erreichen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.