COVID-Beschränkungen als Höhere Gewalt
LG • Washington. Das Bundesberufungsgericht für den Zweiten Bezirk der USA musste in JN Contemporary Art LLC v. Phillips Auctioneers LLC klären, ob die Covid-19-Pandemie eine Naturkatastrophe ist und somit der Force Majeure-Klausel unterfällt. Der Zweck der Klausel besteht darin, eine Partei von ihren vertraglichen Pflichten zu befreien, wenn die Erbringung durch höhere Gewalt verhindert wurde.
Die Klägerin machte verschiedene Vertragsverletzungen geltend, nachdem die Beklagte infolge der Covid-19-Beschränkungen ihre Geschäfte weitgehend einstellen musste und Leistungen aus einem Vertrag beider Parteien nicht erbrachte. Der Vertrag wurde schließlich unter Berufung auf die Klausel von der Beklagten gekündigt.
Am 23. März 2022 urteilte das Gericht in New York, dass die Covid-19-Beschränkungen von der Erfüllung vertraglicher Pflichten entbinden können. Die Pandemie stelle einen Umstand dar, der sich der Kontrolle aller entziehe und nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit der Parteien zurückzuführen sei. Dies entspricht nach Auffassung der Richter dem hergebrachten Verständnis von Naturkatastrophen und rechtfertigt somit als Fall höherer Gewalt die Anwendbarkeit der Force Majeure-Klausel.
Die Klägerin machte verschiedene Vertragsverletzungen geltend, nachdem die Beklagte infolge der Covid-19-Beschränkungen ihre Geschäfte weitgehend einstellen musste und Leistungen aus einem Vertrag beider Parteien nicht erbrachte. Der Vertrag wurde schließlich unter Berufung auf die Klausel von der Beklagten gekündigt.
Am 23. März 2022 urteilte das Gericht in New York, dass die Covid-19-Beschränkungen von der Erfüllung vertraglicher Pflichten entbinden können. Die Pandemie stelle einen Umstand dar, der sich der Kontrolle aller entziehe und nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit der Parteien zurückzuführen sei. Dies entspricht nach Auffassung der Richter dem hergebrachten Verständnis von Naturkatastrophen und rechtfertigt somit als Fall höherer Gewalt die Anwendbarkeit der Force Majeure-Klausel.