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Mittwoch, den 06. April 2022

First Sale im Markenrecht: Erschöpfung

 
Markensymbol R im Kreis
.   Ein Interessenverband verleiht Mitgliedern das Recht zur Nutzung seiner Marke für Produkte mit der von ihm entwickelten Kommunikationstechnik und verklagt einen KFZ-Hersteller wegen der unerlaubten Nutzung seiner Marke. Seine Produkte enthalten Komponenten von Zulieferern, die ihrerseits Markennutzungsrechte vom Verband erhalten. Im einflussreichen Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco unterlag der Verband gegen den nichtlizenzierten Autohersteller am 6. April 2022.

Das Gericht verweist auf die First Sale Doktrin. Wenn ein Markeninhaber seine Ware einmal verkauft hat, erschöpft sich sein Monopolrecht, und er kann es nicht gegen Abnehmer des ersten Käufers geltend machen. Diese Exhaustion verlangt jedoch, dass der nachfolgende Abnehmer deutlich auf die Rechtekette hinweist. Die ist eine Tatsachenfrage und im Untergericht vertieft zu prüfen, urteilte die Revision in Bluetooth SIG Inc. v. FCA USA LLC.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.