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Sonntag, den 22. Mai 2022

Muttermilchersatzbomber im Recht

 
.   Ein US-Hersteller muss seine Infant Formula-Produktion einstellen. Sein Werk ist dreckig, das Muttermilchersatzpulver gefährlich. Eine politische Krise folgt. Republikaner beschuldigen Biden. Er fliegt mit Militärflugzeugen Ersatz aus Deutschland ein. Die Medien zeigen unaufhörlich verzweifelte Eltern, denen das Produkt ausgeht, und Kinder, die deswegen im Krankenhaus landen. Alle wettern, dass die Ersatzbeschaffung zu lange dauert.

Rechtlich stehen enorme Hürden vor der Einfuhr:
1. Hersteller in Europa verpacken ihre Produkte anders für den europäischen Markt als den amerikanischen.
2. Beipackzettel lauten anders; in den USA sind sie auf Viertklässler ausgelegt.
3. Mindestens zwei Bundesbehöden sind in die Nahrungsmittel- und Gesundheitsmittelprüfung eingeschaltet, die FDA als Oberste Bundesbehörde und das Landwirtschaftsministerium USDA.
4. Die Inhaltsangaben lauten unterschiedlich in den USA und Europa.
5. Die Produkthaftung ist unterschiedlich. Kein Europäer sollte sein Produkt dem amerikanischen Verbraucher anbieten, ohne die konkreten Risiken ermittelt und vertraglich und versicherungsrechtlich abgeschottet zu haben.
6. Ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren soll vor dem ersten Verkauf in den USA sicherstellen, dass die Produkte als sicher gelten. Die Hersteller sichern sich wahrscheinlich ab, indem sie eine Art Haftungsverlagerung auf die US-Regierung aushandelten. Diese prüft und genehmigt, und die Hersteller werden von der Haftung befreit, was bei einer extrem schnellen Krisenlösung empfehlenswert erscheint.
Ob die Logistik auch so kompliziert ist? Dass der erste Milchersatzbomber bereits nach einer Woche in den USA eintrifft, grenzt an ein Wunder.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.