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Freitag, den 19. Aug. 2022

Souveräner Stamm im Bundesgericht

 
.   Die Bundesgerichte können in zwei Fällen sachlich zuständig sein, nämlich wenn die Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen und der Streitwert $75.000 erreicht, oder wenn der Streit eine bundesrechtliche Frage betrifft. Der Revisionsentscheid Platform 10, LLC v. Battle Mountain Band of the Te-Moak Tribe of Western Shshone Indians of Nevada behandelt diese Zuständigkeitsmerkmale im Streit zwischen einem souveränen Indianerstamm, dem der Kläger einen Bauvertragsbruch vorwirft.

Der Vertrag vereinbart in einer Gerichtsstandsklausel die Unterwerfung unter das Bundesgericht. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied am 16. August 2022, dass diese Vereinbarung keine das Gericht bindende Wirkung entfaltet, weil es an die gesetzliche Zuständigkeit nach 28 USC §1331 gebunden ist.

Vertragsrecht ist einzelstaatliches Recht — und kann in der Vertragspraxis des Verfassers auch das Recht eines Stammes sein — und wirft keine bundesrechtlichen Fragen auf. Dies gilt auch, wenn das fertige Bauprojekt später einer Bundesaufsicht unterliegen wird. Einen Streitwert hatten die Parteien nicht genannt, sodass die Revision auf die zweite gesetzliche Grundlage für die Bundeszuständigkeit nicht eingeht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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