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Montag, den 19. Sept. 2022

Digitalakteneinsichtrecht der Öffentlichkeit

 
.   Ein einzelstaatliches Gericht führte die Aktendigitalisiserung ein. Ein Nachrichtendienst verklagte es. Vorher konnte er neue Klagen am Tag des Einreichens einsehen. Nach der Digitalisierung muss er tagelang warten, bis die Klagen im System sind. Das Gericht verletze damit das Verfassungsrecht der Öffentlichkeit.

Im Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis fand er Zuspruch. Die Entscheidung im Fall Courthouse News Service v. Joan Gilmer vom 19. September 2022 klärt über die Grundlagen des Grundrechts, das nicht nur der Presse, sondern jedermann nützt, auf. Ausnahmen vom Aktenzugang gibt es nur in seltenen Fällen, siehe Presserecht auf Akteneinsicht: Anonymer Kläger mit dem Revisionsentscheid in Doe v. Massachusetts Institute of Technology.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.