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Montag, den 12. Dez. 2022

Vertragsmerkmale ohne Endfassung - das bindet!

 
.   Der Revisionsentscheid Tangtiwatanapaibul v. Tom & Toon Inc. vom 12. Dezember 2022 betrifft ein oft missverstandenes Konzept, nämlich die Verbindlichkeit eines Term Sheets. Das Term Sheet kann unterschiedlich ausgestaltet sein, auch beispielsweise als Vorvertrag oder als Letter of Intent. Gemeinsam ist ihnen, dass sie wie ein Vertrag binden und wirken, wenn sie alle notwendigen Vertragsmerkmale aufweisen.

Das gilt auch, wenn sie Formulierungen enthalten, die eine detaillierte und förmliche Ausgestaltung vorsehen, bestätigte in New York City das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA. Im vorliegenden Fall hatten die Beteiligten Vergleichsverträge vorbereitet, die jeweils aus ihrer Perspektive ein Term Sheet unterschiedlich weiterentwickelten.

Das Gericht bestätigte die vertragsrechtliche Wirkung des Term Sheets, ohne den Streit über die sich widersprechenden Vergleichsentwürfe zu entscheiden, weil die Klägerin den diesbezüglichen Antrag bereits fallen gelassen hatte.

Im selben Zusammenhang, aber auch allgemein im uneinheitlichen Vertragsrecht in den USA, ist daran zu erinnern, dass sich Verträge aus vielen Stücken unterschiedlicher Form zusammensetzen können. Eine EMail, eine SMS- oder Whatsapp-Nachricht und ein OK per Twitter können bei Vorliegen aller Vertragsmerkmale einen bindenden, durchsetzbaren Vertrag bedeuten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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