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Dienstag, den 13. Dez. 2022

Netto: Ein irreführender Werbeeindruck

 
.   Der Revisionsentscheid Consumer Financial Protection Bureau v. Armond Aria vom 13. Dezember 2022 würdigt irreführende Werbung nach dem Nettoeindrucksgrundsatz, dem der Net Impression. Der Beklagte wurde vom Finanzverbraucherschutzamt verklagt, weil er Studenten Hilfe bei der Stipendiensuche versprach, ihnen für seine Hilfe eine Frist setze, eine Gebühr von $69 kassierte, und ihnen eine kleine Broschüre sandte, die ihre Suche auf eigene Google-Recherchen verwies.

Zuerst klärt das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die angebotene Dienstleistung in den Finanzbereich gehört und vom Amt reguliert werden darf, weil auch Stipendien ein Finanzinstrument darstellen, selbst wenn keine Studiengebühren oder ihre Rückzahlung damit verbunden sind.

Das Gericht bestätigt, dass die Werbeversprechen bei Studenten den Nettoeindruck machten, der Beklagte würde ihnen konkret und individuell wie in der Werbung zugesagt Stipendien vermitteln. Die willkürliche Frist in der Werbung verstärkt den Eindruck, dass die Hilfeleistung wie bei Universitäten zeitlich begrenzt sei. Die Frist war hingegen sinnlos und irreführend, weil die Studenten nur eine allgemeine Broschüre erhielten. Zudem wurden sie irregeführt, weil die Broschüre nicht maßgeschneidert war, obwohl die Studenten einen Fragebogen ausfüllen mussten, weil ihnen ein individuelles Angebot versprochen wurde.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.