Netto: Ein irreführender Werbeeindruck
CK • Washington. Der Revisionsentscheid Consumer Financial Protection Bureau v. Armond Aria vom 13. Dezember 2022 würdigt irreführende Werbung nach dem Nettoeindrucksgrundsatz, dem der Net Impression. Der Beklagte wurde vom Finanzverbraucherschutzamt verklagt, weil er Studenten Hilfe bei der Stipendiensuche versprach, ihnen für seine Hilfe eine Frist setze, eine Gebühr von $69 kassierte, und ihnen eine kleine Broschüre sandte, die ihre Suche auf eigene Google-Recherchen verwies.
Zuerst klärt das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die angebotene Dienstleistung in den Finanzbereich gehört und vom Amt reguliert werden darf, weil auch Stipendien ein Finanzinstrument darstellen, selbst wenn keine Studiengebühren oder ihre Rückzahlung damit verbunden sind.
Das Gericht bestätigt, dass die Werbeversprechen bei Studenten den Nettoeindruck machten, der Beklagte würde ihnen konkret und individuell wie in der Werbung zugesagt Stipendien vermitteln. Die willkürliche Frist in der Werbung verstärkt den Eindruck, dass die Hilfeleistung wie bei Universitäten zeitlich begrenzt sei. Die Frist war hingegen sinnlos und irreführend, weil die Studenten nur eine allgemeine Broschüre erhielten. Zudem wurden sie irregeführt, weil die Broschüre nicht maßgeschneidert war, obwohl die Studenten einen Fragebogen ausfüllen mussten, weil ihnen ein individuelles Angebot versprochen wurde.
Zuerst klärt das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die angebotene Dienstleistung in den Finanzbereich gehört und vom Amt reguliert werden darf, weil auch Stipendien ein Finanzinstrument darstellen, selbst wenn keine Studiengebühren oder ihre Rückzahlung damit verbunden sind.
Das Gericht bestätigt, dass die Werbeversprechen bei Studenten den Nettoeindruck machten, der Beklagte würde ihnen konkret und individuell wie in der Werbung zugesagt Stipendien vermitteln. Die willkürliche Frist in der Werbung verstärkt den Eindruck, dass die Hilfeleistung wie bei Universitäten zeitlich begrenzt sei. Die Frist war hingegen sinnlos und irreführend, weil die Studenten nur eine allgemeine Broschüre erhielten. Zudem wurden sie irregeführt, weil die Broschüre nicht maßgeschneidert war, obwohl die Studenten einen Fragebogen ausfüllen mussten, weil ihnen ein individuelles Angebot versprochen wurde.