Eine Art Impressumspflicht ab Juli 2023
Was sich ändert, ist das Inkrafttreten des schwer auffindbaren INFORM Consumers Act. Er versteckt sich in einem Riesengesetzeswerk vom Jahresende 2022 als Titel 3.
Im Kern schreibt er Onlinehändlern mit einem Umsatz von $20.000 p.a. oder anderen Merkmalen vor, Namen, Anschriften, Steuernummer und Bankverbindungen dem mit ihnen verbundenen Marktplatz, also beispielsweise Newegg für Technikwaren, mitzuteilen. Auch gegenüber Kunden müssen sie den Schleier über ihrer Identität etwas lüften.
Spätestens im Juli sollten Onlinehändler mit einem in zehn Tagen zu beantwortenden Fragenkatalog und Vertragsanpassungen der Marktplätze rechnen, die primär für die Gesetzesumsetzung verantwortlich sind und Onlinehändlern den Hahn abdrehen dürfen. Daneben darf die Federal Trade Commission und jeder Justizminister jeden Staates der USA gegen verletzende Händler und Marktplätze vorgehen - mit OWi-Strafen ab $47.000 je Vorfall und Verbotsverfügungen.