Forenhaftung wegen Terroristenbeihilfe
CK • Washington. In zwei Fällen entschied der Supreme Court in Washington, DC, am 18. Mai 2023 gegen Kläger, die Internetforen wegen ihrer angeblichen Behilfe zu Straftaten, darunter Terrorismus, zur Haftung heranziehen wollten:
Im Detail werden die beiden Entscheidungen jedoch noch vertiefter Prüfung unterzogen werden müssen. Wenn die Haftungsbeschränkung von § 230 CDA überhaupt nicht in Frage gestellt ist, ist zu befürchten, dass der IT hassende Kongress handelt, und das wird im günstigsten Fall nur Verwirrung stiften. Gefährlich wird es, wenn er - eher ahnungslos - die Grundfesten des Internet anrührt.
Gonzalez v. Google LLCIn beiden Entscheidungen stellte das Gericht auf die Auslegung der gesetzlichen Beihilfe-Definitionen ab. Die Ergebnisse überraschen, weil sie von Richtern formuliert wurden, deren Mitwirkung gar nicht als sonderlich einflussreich erachtet wurde, aber vor allem, weil sie die Haftungsbeschränkung von § 230 Communications Decency Act nicht ändern.
Twitter Inc. v. Taamneh
Im Detail werden die beiden Entscheidungen jedoch noch vertiefter Prüfung unterzogen werden müssen. Wenn die Haftungsbeschränkung von § 230 CDA überhaupt nicht in Frage gestellt ist, ist zu befürchten, dass der IT hassende Kongress handelt, und das wird im günstigsten Fall nur Verwirrung stiften. Gefährlich wird es, wenn er - eher ahnungslos - die Grundfesten des Internet anrührt.