Ungeliebtes Wandgemälde versteckt: Haftung?
CK • Washington. Eine juristische Fakultät stieß sich an zwei Wandgemälden und wollte sie unter stoffhaltigen Schonfliesen verstecken. Der Künstler verlangte rechtliche Abhilfe nach dem Visual Artists Rights Act of 1990, Pub. L. No. 101-650 (tit. VI), 104 Stat. 5089, 5128–33, durch eine Verbotsverfügung.
Sowohl das Untergericht als auch das Bundesberufungsgericht wiesen die Klage ab. Das Gesetz schützt die Rechte eines Künstlers auf Lebenszeit. Es erkennt ein moralisches Recht und ein Recht auf Integrität des Werks an.
In der Revision betonte das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Kerson v. Vermont Law School, Inc., am 18. August 2023, dass das Gesetz Kunstwerke vor Zerstörung und Veränderung schütze, nicht vor ihrem Verdecken. Der Gesetzgeber fordere die Beteiligten auf, eine Abwägung der gegenseitigen Interessen zu treffen. Die beabsichtigte Maßnahme trage diesen Rechnung, weil die Werke weder zerstört noch verändert würden.
Sowohl das Untergericht als auch das Bundesberufungsgericht wiesen die Klage ab. Das Gesetz schützt die Rechte eines Künstlers auf Lebenszeit. Es erkennt ein moralisches Recht und ein Recht auf Integrität des Werks an.
In der Revision betonte das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Kerson v. Vermont Law School, Inc., am 18. August 2023, dass das Gesetz Kunstwerke vor Zerstörung und Veränderung schütze, nicht vor ihrem Verdecken. Der Gesetzgeber fordere die Beteiligten auf, eine Abwägung der gegenseitigen Interessen zu treffen. Die beabsichtigte Maßnahme trage diesen Rechnung, weil die Werke weder zerstört noch verändert würden.