×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Beteiligungsverschleierung aufgefrischt: BOIR • • Aufenthaltsberechtigte im Fast-Geheimgericht • • Änderungen der Exportkontrollen für die VAE • • Deutschland: Pharma zu billig • • Weiterer Zoll ebenfalls illegal • • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 09. Sept. 2026

Steuerdaten rechtswidrig an Ausländeramt ICE

 
Excerpt IRS-ICE decision
.   Der Oberste Ge­richtshof der USA in Wash­ington geht seit trump2 locker mit der Aktiv­legi­tima­tion um und ver­wei­gert sie di­ver­sen gemein­nützi­gen Grup­pen, die rechts­widrige Hand­lungen des Re­gimes ge­richt­lich an­fechten. Vor einigen Tagen sprach er sie einem für den Erhalt histo­ri­scher Anlagen zuständigen Quasi-Bun­des­dienst ab: National Park Service v. National Trust for Historic Preservation in the United States

Der National Trust war gegen zerstörische Baumaßnahmen vorgegangen, die das Regime unter Missachtung der Zuständigkeit der Legislative vornahm. Der Oberrichter meinte, die Baupläne seien illegal, auch wenn sie von der falschen Partei gerügt wurden. Heute fragt man sich, wie der Supreme Court mit einem Revisionsantrag auf die gestrige Revisionsentscheid des sogenannten zweit­höchsten Gerichts der USA im Fall Center for Taxpayer Rights v. Internal Re­ven­ue Service vom 8. September 2026 umgehen wird.

Das gemeinnützige Center for Taxpayer Rights focht erfolgreich die Über­las­sung von Steuer- und Steuerzahlerdaten vom Bundessteuerdienst an das drakonisch vorgehende und am besten mit der Ges[TR]apo verglichene Ausländeramt Immigration and Customs Enforcement an. Die beiden Behörden schlossen unter trump2 eine Vereinbarung über diese Überlassung ab.

Nach dem alle Steuerzahler schützenden Bundessteuergesetz muss der IRS diese Daten streng geheim halten. Nur bei Vorliegen bestimmter Voraus­set­zun­gen und Zusicherungen seitens der Empfängerbehörde dürfen solche Daten le­dig­lich für die Strafverfolgung herausgegeben werden. Das Gericht hatte fest­gestellt, dass die Vereinbarung von 2025 diese Grenzen ignorierte. Es verbot IRS und ICE, weiterhin unter den Regeln dieser Verein­barung zu arbeiten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER