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Sonntag, den 03. Juli 2005

Gnadenfrist

 
.   Die Gnadenfrist für die Journalisten Judith Miller und Matthew Cooper begann am 27. Juni 2005, als der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington ihre Revisionsanträge abwies.

Damit lebt die Sanktionsdrohung vor dem Untergericht wegen verweigerter Offenlegung der Quelle für ihre Berichte in der Valerie Plame-Affäre wieder auf.

Zwei Tage nach dem Unabhängigkeitstag des Landes wird das hiesige Bundesgericht über die angedrohte Viermonatshaft sowie die Anträge der Journalisten entscheiden, diese durch Hausarrest mit Internet-Entzug oder in Gefängnissen ihrer Wahl abzubüßen.

Der Arbeitgeber Coopers, Time Inc., hatte dieser Tage die geforderten Unterlagen offengelegt. Ihm droht ein Tagessatz von $1.000 als Zwangsmittel, der sich mittlerweile auf weit über $200.000 beläuft. Alle Beteiligten hatten gehofft, dass der Supreme Court das Recht der Journalisten bestätigen würde, ihre Quellen im Fall der illegalen Bekanntgabe des Namens einer CIA-Mitarbeiterin geheim zu halten.

Diese Entwicklungen werden als erheblicher Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung angesehen. Teilweise wird befürchtet, dass die Aufgabe des Schutzes von Quellen die USA den Journalistenstand dem in China und Russland gleichstellt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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