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Sonntag, den 03. Juli 2005

Kostüm zerlegt

 
.   Wenn eine Verkleidung in einzelne Elemente zerlegt werden kann, muss das Gericht beim Urheberrechtsstreit prüfen, ob die Bestandteile nicht einen Urheberschutz erlauben, selbst wenn Kostüme grundsätzlich in ihrer Gesamtheit nicht schutzfähig sind.

Im Fall Chosun International, Inc. v. Chrisha Creations, Ltd., Az. 04-1975, 04-2228, entschied am 30. Juni 2005 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks den Streit zwischen zwei Halloween-Kostümherstellern. Das Untergericht ging davon aus, dass die Frage der Zerlegbarkeit im Fallrecht zu konfus geregelt war, und entschied gegen den klagenden Hersteller, dessen Produkt vom Wettbewerber sklavisch nachgeahmt war.

Das Berufungsgericht erklärte jedoch, dass ein schutzunfähiger Artikel nach 17 USC §101 oft aus trennbaren Elementen besteht. So kann ein Lampenschirm nicht geschützt werden, aber das dekorative Druckelement auf dem Schirm wohl. Grafiken und skulpturelle Gestaltungen können oft unabhängig vom Gesamtprodukt existieren. Wenn sie getrennt und unabhängig vom Nutzartikel existieren können, muss das Gericht sie berücksichtigen. Das Gericht gab daher der Unterinstanz auf, die Designelemente der Verkleidung in diesem Sinne zu prüfen.



Montag unabhängig

 
.   Montag wird die Unabhängigkeit gefeiert. Der Hauptstadt-Bewohner genießt zwar kein Bundeswahlrecht, doch ist die Stadt ebenso wie der Rest des Landes geschlossen, selbst wenn sie sich ganz und gar nicht unabhängig, sondern vom Kongress verknechtet fühlt, der ihr jetzt einmal wieder die Waffenfreiheit unterjubeln und ihre eigenen Waffenkontrollbestimmungen aushebeln will.



Gnadenfrist

 
.   Die Gnadenfrist für die Journalisten Judith Miller und Matthew Cooper begann am 27. Juni 2005, als der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington ihre Revisionsanträge abwies.

Damit lebt die Sanktionsdrohung vor dem Untergericht wegen verweigerter Offenlegung der Quelle für ihre Berichte in der Valerie Plame-Affäre wieder auf.

Zwei Tage nach dem Unabhängigkeitstag des Landes wird das hiesige Bundesgericht über die angedrohte Viermonatshaft sowie die Anträge der Journalisten entscheiden, diese durch Hausarrest mit Internet-Entzug oder in Gefängnissen ihrer Wahl abzubüßen.

Der Arbeitgeber Coopers, Time Inc., hatte dieser Tage die geforderten Unterlagen offengelegt. Ihm droht ein Tagessatz von $1.000 als Zwangsmittel, der sich mittlerweile auf weit über $200.000 beläuft. Alle Beteiligten hatten gehofft, dass der Supreme Court das Recht der Journalisten bestätigen würde, ihre Quellen im Fall der illegalen Bekanntgabe des Namens einer CIA-Mitarbeiterin geheim zu halten.

Diese Entwicklungen werden als erheblicher Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung angesehen. Teilweise wird befürchtet, dass die Aufgabe des Schutzes von Quellen die USA den Journalistenstand dem in China und Russland gleichstellt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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