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Mittwoch, den 26. Sept. 2007

Geistiges Eigentum im Konkurs

 
.   Die Beurteilung geistiger Eigentumsrechte in der amerikanischen Insolvenz richtet sich nach komplexen Regeln, die sich teilweise nach einzelstaatlichem, teilweise nach Bundesrecht richten. Wer darf Verträge weiterführen oder außerordentlich kündigen? Wer darf die Rechte des insolventen Rechtsinhabers geltend machen?

Der Fall Frank Morrow et al. v. Microsoft Corporation, Az. 06-1512, betrifft die Frage, ob der Vertreter der Insolvenzmasse, Trustee, Verletzungs- und Schadensersatzansprüche für die Patente des Insolvenzschulders geltend machen darf. Grundsätzlich ja, bestimmt das landesweit für Patentverfahren zuständige Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 19. September 2007.

Hier musste jedoch Microsoft obsiegen, weil den Trustees die Aktivlegitimation fehlte. Denn die sich die Insolvenzmasse aufteilenden Trusts hatten sich das Patent nicht formgerecht übertragen lassen, sondern lediglich im Rahmen einer Globalzession von Immaterialrechtsgütern. Insbesondere hatten sich die Rechtsnachfolger die Rechte aufgeteilt: Einer erhielt das Patentrecht, der andere das Recht, aus dem Patent zu klagen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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