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Sonntag, den 11. Febr. 2018

Auswanderer per Gesetz am Pranger

 
IRS Federal Register
.   Damit nie­mand zur Steuervermeidung die amerikanische Staats­bür­ger­schaft aufgibt, schreibt der Bundesgesetzgeber die Bloß­stel­lung der Auswanderer vor.

Im Bundesanzeiger finden die­se ihre Namen in einem Ver­zeich­nis der Bundessteuer­be­hör­de Internal Revenue Ser­vi­ceunter dem Titel Quarterly Publication of Individuals, Who Have Chosen To Ex­pa­tri­ate, as Required by Section 6039G. Bürger werden dabei langjährig Ansäs­si­gen, meist Resident Aliens als Inhaber einer sogenannten grünen Karte, gleich­ge­stellt.


Samstag, den 10. Febr. 2018

Schutz der Privatsphäre bei außerdienstlichem Verhältnis

 
.   Verunsicherte Arbeitgeber meinen, eine intime Beziehung zwischen Arbeitnehmern verpflichte sie zu Sanktionen. In Janelle Perez v. City of Roseville wurde eine Polizistin entlassen, die ein solches Ver­hält­nis zu einem Kollegen unterhielt, und sie klagte. Abweichend von Ent­schei­dun­gen an­de­rer der 13 Bundesberufungsbezirke folgte eine Revisions­ent­schei­dung in San Francisco am 8. Februar 2018.

Der dortige United States Court of Appeals for the Ninth Circuit urteilte, dass eine Sanktion nur dann berechtigt sein kann, wenn das Verhältnis die Arbeit be­ein­flusse. Dies ist eine Tatsachenfrage, die nicht bereits in der Schlüs­sig­keits­prü­fung ge­klärt wird, sondern den Geschworenen zur Beurteilung vor­zu­legen ist.

Mit anderen Worten ist ein Anspruch wegen behaupteten rechtswidrigen Ein­griffs in die Privatsphäre schlüssig, weil das Gericht eine Privatsphäre außer­halb der Berufssphäre anerkennt. Für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern in meh­re­ren Be­zirken der USA folgt, dass unterschiedliche Vorgaben für die Behand­lung sol­cher Beziehungen gelten.


Freitag, den 09. Febr. 2018

400 Behindertenschutz­klagen, $2500 Strafe für Anwalt

 
.   Der Revisionsbeschluss in Deutsch v. Annis Enterprises, Inc. verdeutlicht, dass auch in den USA die Klagewut Grenzen hat. Einem Rechts­an­walt wurde ein Ordnungsgeld von $2500 wegen Missachtung des Ge­richts auf­er­legt, nach­dem er einen Behinderten fand, in dessen Namen er fast 400 Kla­gen ge­gen Läden mit rollstuhlungerechtem Eingang oder anderen Hin­der­nis­sen erhob.

Als er seinen Mandanten zum Gerichtstermin bringen musste, ignorierte er die Gerichtsverfügung, obwohl seine Aussage über erfolgte und beabsichtigte Be­su­che der Läden für die Feststellung der Aktivlegitimation ausschlaggebend war. Weil der Anwalt das Zeugnis unterdrückte, bejahte das Gericht eine Missach­tung und erlegte ihm das Ordnungsgeld auf.

Die Revision war offensichtlich davon beeindruckt, dass der Anwalt die vielen Klagen forcierte, obwohl die Entscheidung nur einen konkreten Beklagten betraf und der Anwalt vorher nicht auffällig geworden war. Der Revisionsgeschluss des Bundesberufungsgerichts vom fünften Bezirk der USA in New Orleans vom 8. Fe­bruar 2018 legt lesenswert die Maßstäbe für die Missachtung des Gerichts, Con­tempt of Court, und deren Sanktionierung dar.


Mittwoch, den 07. Febr. 2018

Substantiierung beim dinglichen Arrest notwendig

 
.   Nicht nur Seerechtler kennen den dinglichen Arrest zur Schaf­fung eines Gerichtsstandes am Ort einer Sache, einer Forderung oder eines Schiffs. Der Revisionsentscheid aus New York City vom 6. Februar 2018 in DS-Ren­di­te Fonds Nr. 108 VLCC Ashna GmbH & Co. Tankschiff KG v. Essar Capital Ameri­cas Inc. untersucht die Verwandtschaft von in-rem Jurisdiction, qua­si-in-rem Jurisdiction und personal Jurisdiction, bevor es auf die An­for­de­run­gen an die Substantiierung einer quasi-in-rem-Gerichtsstandsbehauptung eingeht.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied mit aus­führ­licher Begründung, dass diese Behauptungen nicht allein auf Vermu­tun­gen über Geschäftsbeziehungen der Arrest- und Pfändungsgegner mit dem Schuld­ner aus einer Schiffscharter beruhen dürfen.

Die Likelihood, Wahrscheinlichkeit, von Geschäftsbeziehungen aufgrund der welt­wei­ten Vernetzung eines Unternehmens reicht nicht aus. Die Klage muss kon­kre­ter formuliert werden. Sie wird jetzt abgewiesen, doch darf sie substantiierter neu eingereicht werden.


Dienstag, den 06. Febr. 2018

Nachgeahmte Tierzeichnung im Urheberrecht

 
.   Ein anerkannter Tierzeichner fertigte in Tinte und Stift eine Zeichnung von sich unter Wasser kreuzenden Delfinen an und ging gegen den Beklagten vor, der in ein Bild mit mehr Meerestieren ähnliche Delfine eingefügt hatte. Dieser wandte ein, dass die Abbildungen ein natürliches, nicht urheber­rechts­schutzfähiges Vorkommnis darstellen. Am 2. Februar 2018 folgte die Revisionsentscheidung.

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Folkens v. Wyland Worldwide LLC nach einer lehrreichen Begründung ge­gen die Schutzfähigkeit nach dem bundesrechtlichen Copyright Act. Es stellt auf die wesentliche Ähnlichkeit, substantial Similarity, und die Herkunft der ins Werk umgesetzten Idee aus der Natur ab. Die Naturbezogenheit wirkt nicht aus­schließend. Gelegentlich kann eine Sammlung zahlreicher naturbezogener Dar­stel­lun­gen im Sinne eines dünnen oder schwachen Urheberrechts schutzfähig sein, doch hier nicht:
We hold that the depiction of two dolphins crossing underwater in this case is an idea that is found first in nature and is not a pro­tec­tab­le element. We note, as we did in Satava v. Lowry, 323 F.3d 805 (9th Cir. 2003), that a collection of unprotectable elements - po­se, at­ti­tu­de, gesture, muscle structure, facial expression, coat, and texture - may earn "thin copyright" protection that extends to situ­ati­ons whe­re ma­ny parts of the work are present in another work. But when, as here, the only areas of commonality are ele­ments first found in nature, expressing ideas that nature has already expressed for all, a court need not permit the case to go to a trier of fact.


Montag, den 05. Febr. 2018

Haftet Social Media-Dienst für Terrornutzer?

 
.   §230 Communications Decency Act behandelt Internet­dienst­leister wie Postboten, die nicht für die von ihnen aus­ge­tra­genen Nach­rich­ten ihrer Kundschaft haften. Der Fall Fields v. Twitter behandelte die Fra­ge, ob diese Haftungsimmunität auch gilt, wenn eine Terrorgruppe den Dienst nutzt, um Mitglieder anzuwerben, Anschläge zu planen und somit Scha­den zu­zu­fügen. Nach dem Anti-Terrorism Act darf ein Opfer - injured in his or her person, property, or business by reason of an act of international ter­ro­rism - dreifachen Schadensersatz fordern, 18 USC §2333(a).

In San Francisco beschränkte sich das Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA allein auf die Prüfung der Bedeutung von by reason of im Sinne einer Kausalitätsprüfung und entschied die CDA-Frage nicht. By reason of sei als direkte kausale Verknüpfung von Handeln und Schaden, proximate Cau­sa­ti­on, zu verstehen.

Das Untergericht habe korrekt die Terroraktivitäten von ISIS nicht mit dem So­ci­al-Me­dia-Nachrichtendienst verbunden: Plaintiffs allege no connection bet­ween the shoo­ter, Abu Zaid, and Twitter. There are no facts indicating that Abu Za­id's attack was in any way impacted, helped by, or the result of ISIS's presence on the social network. AaO 22. Der einflussreiche United States Court of Appeals for the Ninth Circuit ließ absichtlich die wichtige Gelegenheit zur Bestätigung der Haftungsimmunität verstreichen, indem er allein auf die Kausalitätsfrage abstellte.


Sonntag, den 04. Febr. 2018

Wechselkursrisiko im Klagantrag ist $11,9 Mio. wert

 
.   Das Währungsrisiko ignorierte die Klägerin in Leidos Inc. v. Hel­le­nic Republic, als sie die Anerkennung eines Schiedsspruchs in Euro statt Dollar forderte. Nachdem das US-Gericht den Schiedsspruch in Euro bestä­tig­te, verlangte sie eine Urteilskorrektur, um einen um $11,9 Mio. höheren Dol­lar­be­trag zu vollstrecken. Der Unterschied folgt aus dem Kursverfall des Euros zwischen Erlass des Schiedsspruchs und des Urteils.

In Washington, DC, gab das Gericht dem Änderungsantrag statt, doch hob am 2. Februar 2018 das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks die Korrektur mit wegweisender Begründung auf: Die Klägerin hatte dreimal die Euro-Wäh­rung gewählt, obwohl sie von Anfang an den Dollar hätte beantragen dürfen. Ein Feh­ler im Sinne der Urteilsberichtigungsbestimmungen der Federal Rules of Civil Procedure lag nicht vor.


Samstag, den 03. Febr. 2018

Gefahr im Cafe - Eltern haften für ihre Kinder

 
.   Besonders elegante Säulen setzte ein Cafe zur Kunden­schlan­gen­kon­trol­le ein. Die Kläger in Beebe Roh v. Starbucks Corp. brachten ihre Kinder mit, die an den mit Seilen verbundenen Pfosten spielten, bis eins von der umfallenden Säule erwischt wurde, sodass es einen Finger verlor. Die Eltern verklagten das Cafe: Es hätte eine Sicherungspflicht, Duty of Care, ver­letzt.

Am 2. Februar 2018 erklärte in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Be­zirks der USA die Pflichten des Betriebs gegenüber Kindern sowie die Son­der­re­geln für elternbegleitete Kinder. Es bestätigte, dass die Sicherungspflicht vom Cafe an die Eltern übergegangen war und legte lehrreich die gesamte Dogmatik des Rechts der unerlaubten Handlung, Torts, für diesen Typ der Pflicht­ver­let­zung dar.


Donnerstag, den 01. Febr. 2018

Keine Ordnungsgelder nach Richtlinienverstoß

 
.   Ordnungsgelder in Millionenhöhe sprechen amerikanische Ministerien und oberste Bundesbehörden regelmäßig aus. Fast immer berufen sie sich bei der Bemessung auf Richtlinien des Justizministeriums. Damit soll unter Trump Schluss sein. Die Verletzung von Richtlinien wie Guidance-Er­las­sen sieht er als irrelevant an, und das Justizministerium hat nun die Aus­set­zung der Bindungswirkung von Guidances verfügt: U.S. Department of Justice, Limiting Use of Agency Guidance Documents in Affirmative Civil Enforcement Cases.


Mittwoch, den 31. Jan. 2018

7 Sender, 17 Journalisten haften als Verschwörer

 
.   Ob jemand 7 Sender und 17 Journalisten gemeinsam wegen einer Verschwörung zur Falschberichterstattung über Wahlen nach dem Racke­teer Influenced and Corrupt Organizations Act, 18 USC §§ 1961-1968, ver­kla­gen darf, hängt zuerst davon ab, ob er überhaupt einen Schaden schlüs­sig be­haup­ten kann. Als ein Anwalt so gegen Presse vorging, wies das Gericht die Klage mangels konkreten, auf ihn bezogenen Schadens wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit ab.

In der Revision entschied am 30. Januar 2018 in New York City das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des zwei­ten Bezirks der USA ebenfalls im Fall Hollander v. Brooks gegen ihn, nachdem die Beklagten diese Einreden geltend machten: 1) Den Hollander’s claim violated the First Amendment; 2) Den Hollander lacked standing to assert his claim; and 3) Den Hollander failed to adequately allege a viable civil RICO claim.

Es entschied nach Punkt 2, dass the District Court properly granted defendants’ motion to dismiss for lack of standing, as Hollander did not suffer any par­ti­cu­la­rized injury. Allerdings hatte das Untergericht die Klage abschließend ab­ge­wie­sen, with Prejudice, was bei mangelnder Aktivlegitimation unzulässig ist. Die Abweisung darf nur without Prejudice erfolgen, damit der Kläger erneut mit besserer Begründung klagen darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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