• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 03. Jan. 2005

Frist: 30 31 32  

CK - Washington.   Das Berufungsgericht des Staates Maryland hat entschieden, wie eine 30-Tagesfrist zu berechnen ist. Zur Wahl standen Methoden, die nach Auffassung des Gerichtes auf 30, 31 und 32 Tage hinausliefen. Nach der heutigen Entscheidung endet eine am 1. April aktivierte 30-Tagesfrist am 30. April.


Montag, den 03. Jan. 2005

Regulierung von VoIP  

CK - Washington.   Am 22. Dezember 2004 entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in Sachen Vonage Holdings Corp. v. Minnesota Public Utilities Commission, Az. 04-1434, dass eine Verordnung des Bundestelekommunikationsamts den einzelstaatlichen Regulierungsämtern die Kompetenz zur Regulierung der VoIP-Technik genommen hat. Das Gericht bestätigte damit eine gleichlautende untergerichtliche Enscheidung, jedoch aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Kompetenzausübung des Bundes. Die FCC hatte entschieden, dass VoIP von zwischenstaatlicher Bedeutung sei und ausschliesslich unter Bundesrecht falle (Vonage Holdings Corporation Petition for Declaratory Ruling Concerning an Order of the Minnesota Public Utilities Commission, WC Docket No. 03-211, Memorandum Opinion and Order vom 12. November 2004).


Montag, den 03. Jan. 2005

Ohne Führerschein  

.   Ausländern wurde der Erwerb des Führerscheins in den Einzelstaaten der USA nach 9/11 erschwert. Die Zahl der erwischten Fahrer ohne Fahrerlaubnis ist seither drastisch gestiegen. Im Januar beginnen die Legislaturperioden der einzelstaatlichen Parlamente. Ein wichtiges Thema sind die Gesetzesvorlagen zur drastischen Verschärfung der Strafen für führerscheinloses Fahren.

Manche Einwanderergruppen sehen in den Plänen eine Diskriminierung aufgrund nationaler Herkunft. Grundsätzlich ist das Führerscheinverbot für ausländische Besucher sinnlos, wenn die einzelstaatlichen Gesetze internationale Führerscheine für maximal vier Wochen gültig erachten und den Besucher dann, in der grauen Theorie, zum Erwerb des örtlichen Führerscheins verpflichten.

Diese Gesetze berücksichtigen nicht, dass es manche Ausländer länger als vier Wochen in den USA hält und deswegen der Erwerb des Führerscheins wie früher auch für Besucher zulässig sein sollte oder der internationale Führerschein eben für die Gesamtdauer des Besuches seine lokale Gültigkeit behalten muss.

Das ist aber zu kompliziert für die Gesetzesschmiede. Ausland interessiert sie, wenn es Investitionen in die USA bringt, nicht wenn der Investor sich ins Auto setzen muss. In ihre Köpfe passt lediglich der Gedanke, dass das Führerscheinverbot Terroristen fernhält und vielleicht illegale Einwanderer identifizierbar macht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.