• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 28. Sept. 2005

Kaloriearm  

.   Das FBI und die FDA, die für Nahrung zuständige Bundesbehörde, verständigen sich auf eine Zusammenarbeit.

Natürlich muss die Öffentlichkeit nach 21 CFR §20.108(c) unterrichtet werden. Wer eingeblendete Vertragsseiten in dieser Verkündung im Bundesanzeiger erwartet, wird jedoch durch den Verweis auf [[Page 56713]] [GRAPHIC] [TIFF OMITTED] bis [[Page 56720]] [GRAPHIC] [TIFF OMITTED] TN28SE05.038 enttäuscht.

Da die Vereinbarung am 22. Dezember 2004 in Kraft trat und die Verkündung erst am 28. September 2005 erfolgt, dürfte diesem Mysterium ein Gerangel vorangegangen sein. Wir erfahren lediglich, dass der Inhalt general policies and procedures that will govern administrative, logistical, and operational support to FBI missions including cost reimbursable activities betrifft.


Mittwoch, den 28. Sept. 2005

Verstoß gegen Wahlgesetz  

.   Gegen das Wahlgesetz soll der Mehrheits-Vorsitzende des Repräsentantenhauses verstoßen haben. Deshalb wurde er soben eines Verbrechens angeklagt und muss seinen Vorsitz aufgeben.

Weder seine Webseite noch die des Weißen Hauses bieten eine Stellungnahme an, doch berichten die Nachrichten, dass DeLay Rachsucht seiner politischen Gegner vermutet. Zum Nachfolger DeLays wurde Roy Blunt erkoren, der sich heute morgen noch der Benzinversorgung seines Landes widmete und einmal 29 Stunden am Stück arbeitete.

Ob auch der erlauchte Führer der Senatoren aufgeben muss, wird sich bei weiterem Fortschritt der Ermittlungen gegen ihn zeigen. Frist wird Insider Trading vorgeworfen. Über beide Fälle berichtet das Law, My Life-Blog mit weiteren Details.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.