Vertragsende gewonnen
HF - Washington. Im jüngsten Kapitel des seit zweieinhalb Jahren andauernden Rechtsstreits Toys "R" Us, Inc., v. Amazon.com, Inc., entschied der Superior Court of New Jersey in Passaic County, am 2. März 2006, dass Toys "R" Us ein Recht zur Auflösung des zwischen ihm und Amazon.com geschlossenen Kooperationsvertrags aus dem Jahr 2000 zustehe.
Im August 2000 hatte Toys "R" Us mit Amazon.com eine Vereinbarung unterzeichnet, in welcher es sich bereit erklärte, sein Spielzeug auf den Webseiten von Amazon.com zu verkaufen. Dieser Vertrag versetzte Amazon.com in die Lage, Kontrolle über die Webseite www.toysrus.com auszuüben, indem eine automatische Weiterleitung bei Aufrufen der Seite auf die Webseiten von Amazon.com erfolgte. Der Vertrag wurde auf zehn Jahre abgeschlossen.
Nachdem Amazon.com in den folgenden Jahren gegenüber Toys "R" Us darauf bestand, weitere Spielzeughändler auf seine Internetseite hinzuzunehmen, hatte Toys "R" Us im Mai 2004 Klage beim Superior Court of New Jersey in Passaic County eingereicht. Diese hatte Toys "R" Us damit begründet, dass ihm das alleinige Recht zum Verkauf von Spielzeugprodukten auf den Seiten von Amazon.com zustünde.
Dem folgte das Gericht, indem es feststellte, dass Amazon.com durch den Verkauf von Spielzeugen anderer Anbieter auf seinen Internetseiten gegen die vertraglich bestehenden Exklusivitätsrechte von Toys "R" Us verstieße. Damit hat das Gericht für Toys "R" Us den Weg geebnet, seine Webseite www.toysrus.com nunmehr unabhängig zu führen.
Die Anträge beider Parteien, auf Schadensersatz, monetary damages, wurden vom Gericht abwiesen.
Das Urteil wird innerhalb der nächsten drei Wochen förmlich erlassen werden. Mit diesem Zeitpunkt wird die 90-Tage-Trennnungsvereinbarung der Unternehmen eingeleitet.