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Montag, den 26. Febr. 2007

Steuert Google die Sprache?  

.   Die Referendare lesen Korrektur und finden Klagabweisung erst falsch, dann altsprachlich. Ein weiteres e sei unverzichtbar. Was meinen die ZPO, Google oder Leo?

Erleichtert stellen wir fest, dass Google auf Klageabweisung und Klagabweisung antwortet. Die ZPO will das zweite e, belegt dejure.org. ZPO-Kommentare kennen beide Begriffe. Leo.org reagiert auf beide Schreibweisen, gelangt jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen: Non-suit und Dismissal.

Leo beeinflusst die Sprache also mehr als Google, zumindest bei Übersetzungen. Googlesucher sollten wohl beide Varianten abfragen, um ein vollständiges Ergebnis zu erhalten.

Oder Internet-Verfasser müssten uneinheitlich schreiben, damit Berichte immer auffindbar sind. Also steuert auch Google. Nicht die Sprache, sondern den Stil. Wieviele Begriffe teilen dieses Schicksal wohl?


Montag, den 26. Febr. 2007

Gewalt im Hotel  

.   Haftet das Hotel einem vergewaltigten Gast für die Straftat eines anderen Gasts? Eine Sargfabrikangestellte, die bei einem Kongress im Luxushotel am Rock Creek Park von einem guatemaltekischen Rechtsanwalt, den sie an der Hotelbar kennengelernt hatte, im Aufzug vergewaltigt wurde, verklagte das Hotel auf Schadensersatz.

Die mündliche Verhandlung liegt als mp3 vor, ein Beweismittel als Google Earth-Karte. Unter Anwendung des Rechts der Hauptstadt Washington, DC überprüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago in Sachen Miranda Shadday v. Omni Hotels Management Corporation, Az. 06-2022, die Klageabweisung.

Im dreiköpfigen Sicherheitsdienst war ein Wächter ausgefallen. Selbst wenn alle Wächter zum Dienst erschienen wären, hätten sie die fraglichen Räumlichkeiten nicht beobachtet. Das Hotel unterlag gewohnheitsrechtlich nach dem Recht der unerlaubten Handlung, Tort, der Pflicht, für die Sicherheit der Gäste in angemessenem Maße Sorge zu tragen. Das Gericht sieht diese Pflicht auch als vertragliche Nebenpflicht, implied term, an.

Da Hotels mit ihren Räumlichkeiten vertrauter als die Gäste sind, unterliegen Hotels in manchen Staaten einer gesteigerten Sorgfaltspflicht, jedoch nicht im District of Columbia. Wie in Kalifornien muss nach dem Recht der Hauptstadt der durch eine Straftat geschädigte Gast eine gesteigerte Vorhersehbarkeit der Verletzung belegen, bevor das Hotel haftet. Richter Posner bezeichnet die Details dieser Haftungsregel als legal mumbo-jumbo. Die praktische Frage lautet, ob das Hotel genug Vorkehrungen traf, um Gäste vor vorhersehbaren Straftaten zu schützen. Die Klägerin hatte keinen Beweis zu dieser konkreten Frage vorgelegt.

Ihr Sachverständiger gab eine Google Earth-Karte zur Illustration der Straftaten im Umkreis des Hotels zu den Akten. Posner bindet sie in die Urteilsbegründung ein und stellt fest, dass das Hotel gar keine Vorkehrungen hätte treffen müssen, wenn man ihr glaubt. Sie besitzt auch keine Aussagekraft in Bezug auf Straftaten zwischen Gästen. Die Vorhersehbarkeit der Gewalttat gilt somit im Hinblick auf die Haftung des Hotels als unbewiesen. Das Berufungsgericht bestätigt am 20. Februar 2007 daher die Klageabweisung der ersten Instanz.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.